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Bauen

Bebauungsplan Gewerbegebiet Filde

Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis

Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen.
Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.
Auch die Gemeinde Beimerstetten gehört diesem Gremium an. Der lokale Gutachterausschuss beendet seine Tätigkeit zum 31. Januar 2021. Ab dem 01. Februar 2021 wird der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernehmen.
Die Führung einer Kaufpreissammlung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten, die Erstattung von Gutachten, die Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben, wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind, werden künftig über den gemeinsamen Gutachterausschuss abgewickelt.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die dortige Geschäftsstelle
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterauschuss bei der Stadt Ehingen, Lindenstrasse 22-24, 89584 Ehingen (Donau), Tel. 07391 503-130, E-Mail gutachterauschuss(@)ehingen.de

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Genehmigungsvermerk

Erstreckungssatzung

Verwaltungsgebührensatzung

Gutachterauschussgebührensatzung

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer und Bodenrichtwert erhalten Sie auch unter
www.Grundsteuer-BW.de
www.steuerchatbot.de
www.gutachterausschuesse-bw.de

 

 

Bodenrichtwertkarte Stand 01.01.2022

Hier erhalten Sie Informationen zur Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Beimerstetten.

Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 - Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis ermittelt.
Sie können ab sofort kostenlos über www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.

Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022, der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant.
Weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss
Bei Fragen zur Grundsteuerreform können Sie sich auf den Seiten der Finanzverwaltung des Landes www.grundsteuer-bw.de sowie www.steuerchatbot.de informieren oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Bodenrichtwertkarte Stand 01.01.2022 öffnen

Bodenrichtwertkarte Stand 31.12.2020 öffnen

Bodenrichtwertkarte Stand 31.12.2018 öffnen

Bodenrichtwertkarte Stand 31.12.2016 öffnen

Die Bodenrichtwertkarte enthält Richtwerte, welche vom Gutachterausschuss in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt alle 2 Jahre festgelegt werden. Die darin enthaltenen Zahlen sind grobe Richtlinien und dienen dazu, den Wert des einzelnen Grundstückes im Einzelfall zu prüfen.

Bedeutung der Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel

Sanierungsgebiet

 Abgeschlossenes Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“
Das Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“ ist im Rahmen des Städtebauförderprogrammes, Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen und abgerechnet worden. Der Bescheid über die Abrechnung der LRP-Maßnahme „Beimerstetten-Ortskern“ erfolgte am 20.01.2021 durch das Regierungspräsidium Tübingen.

Die Fördergelder wurden für folgende wesentliche investive Ordnungs- und Baumaßnahmen eingesetzt:

  • Grunderwerb für das geplante Bürgerhaus und das ortsbildprägende Bahnhofsgebäude
  • Grundstücksfreimachung und Restwertentschädigung der Grundstücke und Gebäude für das geplante Bürgerhaus und des Geländes des ehemaligen Bauhofs
  • Sanierung und Verbesserung von folgenden Straßen und Plätzen: Querungshilfe und Aufwertung Dornstadter Straße, Vorplatz Kinderhaus, Aufwertung der Straßen Lindenberg, Haitelweg und Kirchgasse
  • Neubau des Kinderhauses
  • Modernisierung des Rathauses

Durch den Einsatz von 2,7 Millionen € Fördergelder wurden während des Förderzeitraumes auch private Investitionen von rund 12 Millionen € angestoßen. Insgesamt wurden durch Neubau und Umnutzung 22 Wohneinheiten neu geschaffen und 24 Wohneinheiten durch Modernisierung dem aktuellen Stand angepasst.

Die Sanierung war insgesamt erfolgreich, da viele Sanierungsziele erreicht werden konnten. Allerdings stehen auch noch wichtige Maßnahmen an, wie z.B. Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und der Bau eines Bürgerhauses. Diese Maßnahmen sollen in sollen in einem weiteren Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ durchgeführt werden.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sanierungstreuhand Ulm GmbH


Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“
Nachdem das Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“ durch Abrechnung und Satzungsaufhebung am 24.06.2021 zum Abschluss gebracht wurde, werden weitere wichtige Sanierungsziele künftig im neu gefassten Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ weiterverfolgt.

Stationen des Verfahrens:

  • Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 24.09.2020 dem Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm und der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zu.
  • Mit Bescheid vom 09.02.2021 teilte das Regierungspräsidiums Tübingen mit, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen in Höhe von 2.000.000,00 € und einem bewilligten Zuschuss in Höhe von 1.200.000,00 € aufgenommen wurde. Die Möglichkeit der Beantragung einer Aufstockung des Antrages in den Folgejahren ist gegeben.
  • Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in der Sitzung vom 20.05.2021.
  • Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße – Ortsmitte“.

Die wichtigsten geplanten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“:

  • Entwicklung der Ortsmitte mit dem Neubau eines Bürgerhauses
  • Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich Kirchgasse und Vordere Straße, einschließlich der Neuordnung und Herstellung öffentlicher Stellplätze
  • Aufwertung der Bahnhofstraße als zentrale Achse zwischen Bahnhof und historischem Ortskern
  • Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr neu zu ordnen
  • Förderung eines lebendigen Zentrums und Sicherung der Nahversorgung für die Zukunft
  • Umgestaltung der zentralen Kreuzungsbereiche Ulmer Straße – Bahnhofstraße – Dornstadter Straße, Breitinger Straße und Bernstadter Straße und Ortseingang Ulmer Straße zur Stärkung der Übersichtlichkeit und Verringerung der Beeinträchtigung durch den Durchgangsverkehr

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sanierungsteuhand Ulm GmbH

Freie Bauplätze

Aktuell stehen keine Bauplätze zum Verkauf.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an haas(@)beimerstetten.de oder 07348-967175-00.

 

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