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Dienstleistungen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg tierärztlich erst tätig werden, wenn Sie die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • eine deutsche Approbation oder
  • eine durch das Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs.

Mit Aufnahme Ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Baden-Württemberg oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg, werden Sie automatisch kraft Heilberufekammergesetz Baden-Württemberg Pflichtmitglied der Landestierärztekammer.

Sie sind verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden.

Zuständigkeit

Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Tel.: +49 711 722 8632-0

Voraussetzungen

Um die Mitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anzumelden, müssen Sie

  • Tierärztin oder Tierarzt sein,
  • im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein(wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
  • in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, wenn Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Unterlagen

  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
  • ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Anmeldeunterlagen

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.

Ablauf

Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.

Die Unterlagen erhalten Sie

  • bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder
  • im Internet zum Herunterladen

Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch mit der Post zu, wenn Sie sie dort unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Postanschrift telefonisch (+49 711-722 86 32-11) oder mit E-Mail an appl@ltk-bw.de anfordern.
Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnungen und weitere Informationen.

Zur Anmeldung senden Sie die erforderlichen Unterlagen mit der Post an die Geschäftsstelle der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.
Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist aufgrund der im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegenden Unterlagen nicht möglich.

Kosten

Die Anmeldung der Mitgliedschaft ist kostenlos.
Nach der Anmeldung wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser ist abhängig von der von Ihnen ausgeübten tierärztlichen Tätigkeit. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie vom Beitrag befreit.

Frist

Sie müssen die Mitgliedschaft spätestens einen Monat nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt in Baden-Württemberg oder nach Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Baden-Württemberg anmelden.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

25.07.2022 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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