Dienstleistungen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Studienkredit der KfW beantragen
Mit dem Studienkredit können Studierende ihre laufenden Kosten decken. Dabei erfolgt die Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Konditionen
Höhe
monatlich zwischen EUR 100,00 und 650,00
Höchstbetrag
EUR 54.600
Zinssatz
- variabler Zinssatz
- wird jeweils am 01.04. und 01.10. neu festgelegt
Laufzeit
- Auszahlungsphase: 3 bis 7 Jahre
- Karenzphase: 6 bis 23 Monate
- Tilgungsphase: maximal 25 Jahre oder bis zum 67. Geburtstag
Sicherheiten
- keine
Tipp: Sie können den Studienkredit mit anderen Förderungen wie BAFöG oder dem KfW-Bildungskredit kombinieren.
Zuständigkeit
die KfW Bankengruppe - Förderbank - Beratungszentrum Frankfurt am Main
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Studierende zwischen 18 und 44 Jahren
- deutsche Staatsbürger
- EU-Staatsbürger
- Familienangehörige deutscher und EU-Staatsbürger
- Bildungsinländer
Unterlagen
- Formblatt zum Vertragsangebot
- Personalausweis oder Reisepass
- Studienbescheinigung
- Nachweis eines Girokontos
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie aus den Programminformationen des KfW-Förderportals.
Ablauf
Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner
- Drucken Sie das Vertragsangebot aus und geben Sie es bei ihrem Vertriebspartner ab.
- Der Vertriebspartner leitet Ihre Unterlagen weiter.
- Sofern Sie eine Zusage erhalten, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum Onlinebanking.
- Dort können Sie die Förderung abrufen.
Kosten
- Kreditzinsen
Frist
Sie können Ihren Antrag drei Monate im Voraus stellen. Den monatlichen Betrag können Sie jeweils zum 15.03. und 15.09. anpassen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Ausbildungsförderung zurückzahlen (BAföG-Rückzahlung)
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- Auslandsbafög für Studierende beantragen
- BAföG für ein Studium beantragen
- Baden-Württemberg-Stipendium beantragen
- Bildungskredit beantragen
- Exmatrikulation - Studium beenden
- Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte beantragen
- Integriertes Auslandsstudium beantragen
- Orientierungstest für künftige Lehramtsstudierende in Baden-Württemberg durchführen
- Orientierungstest für künftige Studierende in Baden-Württemberg absolvieren
- Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)
- Studienplatz als ausländischer Studierender - sich bewerben
- Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben
- Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben
- Visum für Studierende beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dessen ausführliche Fassung am 10.12.2018 freigegeben.