Dienstleistungen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Denkmalschutz - Zuschuss beantragen
Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Zuschussfähig sind Ausgaben, die
- bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen,
- zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
- die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen.
Zuschüsse können Sie erhalten:
- als Eigentümerin und Eigentümer, Besitzerin und Besitzeroder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person
- in bestimmten Fällen als Erwerberinoder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet.
Höhe:
Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Zuständigkeit
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Voraussetzungen
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn
- die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
- die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist,
- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
- die zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
- bei sonstigen Personen 3.000 Euro übersteigen.
Unterlagen
- Baupläne
- beschriftete Fotos
- bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
- Bauzeitenplan
- gewerkebezogene Kostenberechnungen
- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
Ablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.
Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Frist
Anträge können Sie jederzeit - allerdings vor Beginn der geplanten Maßnahme - stellen.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2020 freigegeben.