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Dienstleistungen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen

Das Rechtsdienstleistungsregisterist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register.

Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (zum Beispiel in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen eine weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt wurde

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Zuständigkeit

das Rechtsdienstleistungsregister

Voraussetzungen

keine

Unterlagen

keine

Ablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

Kosten

keine

Frist

keine

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Verwandte Themen

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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