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Dienstleistungen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Nebenklage einreichen

Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen.

Dies gilt jedochnur bei bestimmten Delikten, beispielsweise

  • Vergewaltigung und sexueller Missbrauch
  • Körperverletzung
  • Geiselnahme oder schwere Freiheitsberaubung
  • Raub, wenn schwere Tatfolgen oder andere besondere Gründe hinzukommen.

Auch Angehörige eines getöteten Opfers können Nebenklage erheben.

Hauptklägerin bleibt die Staatsanwaltschaft.

Als Nebenkläger oder Nebenklägerin haben Sie folgende Rechte:

  • das Recht auf Anwesenheit während der gesamten Verhandlung, auch wenn Sie als Zeuge oder Zeugin vernommen werden sollen
  • während der Hauptverhandlung z.B. das Recht auf Ablehnung eines Richters oder einer Richterin beziehungsweise der Sachverständigen wegenBefangenheit, das Recht, Beweisanträge stellenzu dürfen,oder das Recht zur Abgabe von Erklärungen
  • das Recht,Akteneinsicht durch Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin zu beantragen
  • die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln

Hinweis: Diese Rechte können Sie unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben.

Der Eintrittin ein Verfahren ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie auchnach dem Urteil eintreten, um gegen das Urteil vorzugehen.

Zuständigkeit

das mit der Sache befasste Strafgericht

Voraussetzungen

  • Im Prozess wird eine Straftat verhandelt,fürdie die Nebenklage zulässig ist
  • Sie sind selbst das Opfer der Tatoder gehören zu folgendem Personenkreis, wenn ein naher Familienangehöriger oder eine nahe Familienangehörige getötet wurde:
    • Eltern
    • Kinder
    • Geschwister
    • Ehemann oderEhefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin

Unterlagen

schriftliche Erklärung

Ablauf

Beantragen Sie Ihre Zulassung als Nebenkläger oder Nebenklägerin schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Sie benötigen dafürkeinenRechtsanwalt. Wenden Sie sichschon während des Ermittlungsverfahrensan das Gericht.

Nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft hört das Gericht die Staatsanwaltschaft an und entscheidet daraufhin, ob die Nebenklage zulässig ist. Sie erhalten die Entscheidung in Form eines Gerichtsbeschlusses.

Hinweis: Als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie nicht von sich aus das Verfahren in Gang setzen.

Kosten

  • bei Verurteilung des Täters oder der Täterin: keine, sofern der oder die Verurteilte zahlungsfähig ist
  • bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
    • die durch die Beteiligung entstandenen Kosten tragen Sie alsNebenkläger oderNebenklägerin selbst
    • die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts oder der beigeordneten Rechtsanwältin bezahlt der Staat.

Hinweis: Für den Beitritt zu einem Verfahren als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

Stand: 03.12.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

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