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Dienstleistungen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

Zuständigkeit

  • für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
  • für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung

Voraussetzungen

Es gibt zwei Fälle, in denen bei einem Aufstieg von Luftballonen eine Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist:

  • In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
  • Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.

Unterlagen

keine

Ablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl@rps.bwl.de

Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.

Im Antrag geben Sie Folgendes an: geben Sie :

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballone
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Kosten

Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

Frist

mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

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