Dienstleistungen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Sorgeerklärungen abgeben
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Soll die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsamzustehen, müssen sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärungen können die Eltern auch schon vor der Geburt des Kindes abgeben.
Hinweis: Der Vater kann einen Antrag beim Familiengericht auf Übertragung des Sorgerechts auf beide Eltern stellen. Das Familiengericht wird diesem Antrag entsprechen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Ist nur die Mutter sorgeberechtigt, muss sie dies zur Regelung einiger Angelegenheiten des täglichen Lebens, für die üblicherweise beide Elternteilesorgeberechtigt sind,mit einer Sorgerechtsbescheinigung nachweisen. Dies gilt beispielsweise, wennsieeinen Ausweis für das Kind beantragen will.
Zuständigkeit
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Voraussetzungen
- Die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein.
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht (falls die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgegeben wird).
- Die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen der Sorgeerklärung zu.
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
Ablauf
Sie müssen die Sorgeerklärung persönlich im Beisein einer Urkundsperson abgeben. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Wenn Sie unter 18 Jahren sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter zustimmen. Stimmen diese nicht zu, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiterdes Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die Sorgeerklärungen. Sie erhalten davon eine Kopie.
Kosten
Die Beurkundung beim Jugendamt kostet Sie nichts.
Hinweis: Sie können die Erklärungen auchvon einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen. Dies ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
- § 1626a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen)
- § 59 Abs. 1 Nr. 8 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)(Beurkundung und Beglaubigung)
- § 87 e Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung)
Lebenslagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.10.2017 freigegeben.