Lebenslagen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Gewinnermittlung und Buchführungspflicht
Gewinneinkünfte können auf zwei Arten ermittelt werden:
- Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder
- Einnahmenüberschussrechnung
Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft.
Durch Betriebsvermögensvergleich müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln, wenn Sie buchführungspflichtig sind. Dies sind:
- Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch und
- andere Gewerbetreibende, wenn einer der folgenden Beträge überschritten wird:
- Jahresumsatz: 600.000 €Euro oder
- Jahresgewinn: 60.000
Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln.
Der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem Formular "Anlage EÜR" beifügen.
Hinweis: Sie müssen die Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen oder an diesen beteiligt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Anlage EÜR oder die Bilanz, sondern auch für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.
Freigabevermerk
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg: 02.08.2022