Lebenslagen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Gaststättengestattung beantragen
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nurausAnlasseinesbesonderenEreignisses(eineransonsteneigenständigenVeranstaltung)stattfinden,beispielsweiseausAnlasseinesStraßenfestes,einesSchulfestesodereinerSportveranstaltung.Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.
Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz
Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Gaststättengestattung dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.
Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.
BeiderAusübungdesGaststättengewerbesin Deutschland müssen Sie neben den gewerbe-undlebensmittelrechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.
Wenn Sie aus besonderem Anlass lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen an Dritte verabreichen möchten, liegt kein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vor, so dass Sie für diese Tätigkeit keine Gaststättengestattung benötigen.
Verfahren
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 06.05.2019 freigegeben.