Lebenslagen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Bestattungsarten
Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat.
Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. In Baden-Württemberg sind folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
- Tuchbestattung (insb. für Muslime)
- Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)
Verfahren
Freigabevermerk
19.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg