Lebenslagen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
- das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
- das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
- das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.
Verfahren
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Freigabevermerk
12.08.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg