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Lebenslagen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Explosionsgefährliche Stoffe

Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:

  • Feuerwerkskörper,
  • Schwarzpulver,
  • Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
  • Airbag- und Gurtstaffereinheiten.

Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.

Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:

  • das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
  • das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.

Verfahren

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

made by Hirsch & Wölfl GmbH