Lebenslagen Service-BW
Was ist Service-BW?
Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: DieseAufzählungistnichtvollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufigauchIhre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Verfahren
- Betrieb einer Apotheke beantragen
- Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
- Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
- Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Taxigenehmigung beantragen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.