JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Lebenslagen Service-BW

Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Privatperson als Vormund

Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.

Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.

Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
  • die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
  • Alter (über 60 Jahre)
  • Krankheit oder Gebrechen
  • Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
    wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt

Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.

Verfahren

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 07.07.2023 freigegeben.

made by Hirsch & Wölfl GmbH