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Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen

Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.

Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie

  • Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
  • Prämiengutscheine ausstellen.

Für Ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.

Zuständigkeit

ProgrammstelleBildungsprämieimBundesinstitutfürBerufsbildungim Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Voraussetzungen

  • Nachweis, dass die Beratungsstelle
    • eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
    • für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
    • über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
    • für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
  • Nachweis, dass das Beratungspersonal
    • unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
    • die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
    • an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Ablauf

Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle onlinebeantragen.Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.

Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.

Kosten

keine

Frist

Sie können die Anerkennung jederzeitbeantragen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

Freigabevermerk

Stand: 15.12.2021

Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

http://www.beimerstetten.de/buergerservice/dienstleistungen-service-bw/?L=0