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Was ist Service-BW?

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Anerkennung als gemeinnützige Stiftung beantragen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer zu zahlen.

Keine Steuerzahlungspflichten entstehen in der Regel bei gemeinnützigen Stiftungen.

Gemeinnützig bedeutet:

  • Die Aktivitäten der Stiftung beschränken sich darauf, ihren ideellen satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen.
  • Sie finanziert die Aktivitäten nur mit dem Stiftungsvermögen sowie mit Spenden und Zustiftungen.

Hinweis: Familienstiftungen unterliegen in Zeitabständen von je 30 Jahren zusätzlich auch der Erbersatzsteuer.

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Voraussetzungen

Für die Stiftung muss eine Satzung vorliegen.

Unterlagen

Kopien

  • der Satzung
  • des Stiftungsgeschäfts
  • bei rechtsfähigen Stiftungen zusätzlich: der Anerkennung durch das Regierungspräsidium

Ablauf

Stimmen Sie den Satzungsentwurf bereits im Voraus mit der zuständigen Stelle ab und klären Sie die Frage der Gemeinnützigkeit. So können Sie, wenn notwendig, noch Änderungen in der Satzung vornehmen.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen Sie schriftlich. Ein Formular gibt es nicht.

Die zuständige Stelle prüft die Satzung. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Ablehnungsbescheid.

Kosten

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

08.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

http://www.beimerstetten.de/buergerservice/dienstleistungen-service-bw/