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Tagesmutter und Kindertageseinrichtung

Der Beimerstetter Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.02.2023 beschlossen, die Betreuungskosten bei Tagesmüttern und Kindertageseinrichtungen rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit 2 € pro Stunde jedoch höchsten 300 € pro Monat zu bezuschussen.

Der Zuschuss wird für Kinder von 1 - 3 Jahren und nach Antragstellung direkt an die Tagesmutter ausbezahlt.
Die Tagesmutter muss über eine Pflegeerlaubnis verfügen.
Eine Kopie des Betreuungsvertrages muss vorgelegt werden.

Antrag auf Zuschuss für Kinder von 1 - 3 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege

Stundennachweis

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Silke Merk unter 07348-967175-19 oder merk(@)beimerstetten.de wenden.

Tagesmütterverein

Der Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und wurde im Jahr 2003 gegründet. Er hat das Ziel, die Berufstätigkeit von Müttern und Tagesmüttern zu fördern und zu unterstützen.

Ziele des Vereins

Für immer mehr Kinder ist für Teile des Tages eine außerfamiliäre Betreuung erforderlich. Neben Kindertagesstätten und Schulen sollen Tagespflegepersonen das erforderliche Betreuungsnetz ergänzen. Insbesondere für jüngere Kinder ist die Betreuung und Förderung durch eine Tagesmutter die einzige Alternative. Aber auch Kindern, die bereits im Kindergarten oder in der Schule sind, bieten Tagespflegepersonen die sinnvolle Ergänzung zu den festgelegten Öffnungszeiten dieser Einrichtungen.

Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e. V.
c/o Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstr. 30
89070 Ulm
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