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Neues aus Beimerstetten

Autor: Silke Merk
Artikel vom 13.04.2022

Neues Abfallsystem ab 01.01.2023

Mehr drin im neuen Abfallsystem der Alb-Donau-Kreises

Am 1. Januar 2023 ist Stichtag: Dann übernimmt der Alb-Donau-Kreis von den Städten und Gemeinden die abfallwirtschaftlichen Leistungen wie die Entsorgung von Restmüll und Bioabfall. Der neu geschaffene Eigenbetrieb des Landkreises, die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis, schafft dafür ein einheitliches System.

1. Warum kommt ein neues Abfallsystem?
Der Alb-Donau-Kreis muss die Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umsetzen: die getrennte Erfassung und klimafreundliche Verwertung der Bioabfälle. Die gab es im Alb-Donau-Kreis bisher nur in Ehingen, Griesingen und Illerkirchberg. Die organischen Abfälle werden in einer modernen Bioabfallvergärungsanlage energetisch und stofflich genutzt. Aus dem gewonnenen Biogas kann Strom und Wärme erzeugt werden. Die Biotonne wird ganzjährig alle zwei Wochen geleert und kann mit einem Biofilterdeckel ausgestattet werden.

2. Was ist ein verursachergerechtes Gebührensystem?
Der Alb-Donau-Kreis kommt auch dem gesetzlichen Auftrag nach, Anreize zur Abfallvermeidung zu setzen. Das erfolgt zum einen durch die Trennung von Bioabfall. Zum anderen fällt für Restmülltonnen nur dann eine Leerungsgebühr an, wenn sie tatsächlich geleert werden. Minimal werden jährlich sechs Leerungen abgerechnet. Das ist die Menge, die in einem Single-Haushalt im Durchschnitt mindestens an Müll zu erwarten ist. Neben dem Anreiz, seinen Müll zu trennen und zu reduzieren, trägt das auch zu einer wirtschaftlichen Abfuhr bei. Die Gemeinden im Kreis, die bisher nach Leerungen abgerechnet haben, haben 12 bis 26 Leerungen pro Jahr angesetzt. Die Leerung wird künftig in allen Städten und Gemeinden über einen integrierten Chip in der Tonne erfasst. Bio- und Restmülltonne sind für alle Haushalte verpflichtend.

3. Warum ändern sich die Gebühren?
Das neue System erfordert einheitliche Gebühren. In einigen Städten und Gemeinden steigen daher die Preise, in anderen sinken sie dagegen. Grund dafür ist das neue Leistungsangebot, das für Bürgerinnen und Bürger viele zusätzliche Angebote enthält:
-    Einmal im Jahr kann jeder Haushalt kostenlos Sperrmüll abholen lassen oder beim
     Entsorgungszentrum abgeben.
-    Die Problemstoffsammlung findet jetzt einmal pro Quartal auf den Entsorgungszentren statt.
     Zudem bleibt die traditionelle Sammeltour im Herbst bestehen.
-    Hinzu kommen auch neue Online-Angebote: ein Kundenkonto sowie eine App, die über die
     Abfuhrtermine informiert.
-    Die Grüngutsammelplätze und Wertstoffhöfe werden erneuert und neu gebaut. Dazu kommen
     sechs neue Entsorgungszentren. Die Kreisbewohnerinnen und -bewohner dürfen zudem
     zukünftig alle Einrichtungen im Kreis nutzen.
-    Alle Haushalte in allen Städten und Gemeinden erhalten eine Biotonne. Wer selbst kompostiert,
     kann sich von der Biotonnen-Pflicht befreien lassen.
-    Die Bereitstellung der Behälter, die privaten Haushalten und Gewerbetreibenden zur Nutzung
     überlassen werden, erfolgt über den Landkreis.

4. Was gilt für Gewerbetreibende?
Gewerbebetriebe müssen gewerbliche Siedlungsabfälle (vergleichbar mit Abfällen aus privaten Haushalten) trennen in Restmüll und recycelbare Wertstoffe. Für die Abfälle zur Beseitigung ist mindestens eine Restmülltonne des öffentlich-rechtlichen Entsorgers zu nutzen.

Kleinst-Gewerbebetriebe können die Restmülltonne des Privathaushalts mitnutzen. Bedingungen hierfür sind: Das Gewerbe liegt auf demselben Grundstück wie der Privathaushalt und die Menge muss problemlos in der privaten Tonne entsorgt werden können. Die jährliche Zusatzgebühr von 47,04 Euro ist geringer als die bei privaten Behältergemeinschaften. Denn Leistungen wie die gebührenfreie Sperrmüllabholung sind hier nicht enthalten. Auf den Entsorgungszentren können angeschlossene Betriebe dennoch eine Reihe von Wertstoffen gebührenfrei abgeben.

Private Haushalte können sich indes nicht an die günstigere gewerbliche Tonne anschließen.

Die Nutzung einer Biotonne des Landkreises ist nicht verpflichtend. Gewerbetreibende können alternativ einen privaten Entsorger beauftragen. Die Entsorgung von Bioabfällen im Restmüll ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen Gastronomiebetriebe in der Biotonne keine tierischen Lebensmittelabfälle entsorgen. Dafür muss eine spezielle Speiseresteentsorgung beauftragt werden.

Sie haben weitere Fragen? Alle wichtigen Infos und Termine zur neuen Abfallentsorgung finden Sie auf www.aw-adk.de
oder kontaktieren Sie unsere Kunden-Hotline per Telefon unter der Rufnummer 0731/185-3333 oder per E-Mail an kundenservice(@)aw-adk.de.



Neues Abfallsystem ab 01.01.2023

Unter www.aw-adk.de finden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen künftig alle Informationen rund um den neu gegründeten Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis und dessen Dienstleistungsangebot. Ergänzt wird dieses Informationsangebot durch die Zeitschrift "ABFALL-KOMPASS", die Ende Februar erstmals als Postwurfsendung im Alb-Donau-Kreis verteilt wurde und künftig regelmäßig erscheinen wird.

Bedarfsabfrage für den Tonnentausch im Frühjahr
Der thematische Schwerpunkt der ersten Ausgabe liegt auf dem anstehenen Tonnentausch. Bedingt durch den Systemwechsel erhalten alle Nutzerinnen und Nutzer neue Abfallbehälter. Dafür versendet die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis im März und April 2022 ein Anschreiben mit Bestellformular an alle Privathaushalte im Kreisgebiet. Diese Sendung enthält auch die persönlichen Zugangsdaten für das Online-Kundenkonto. Dadurch kann die Bestellung auch online durchgeführt werden.
Die Rückmeldefrist beträgt vier Wochen.

Damit die ca. 100.000 Restmüll- und Bioabfalltonnen fristgerecht zum 01.01.2023 für die Abfallentsorung zur Verfügung stehen, muss mit der Auslieferung bereits im September 2022 begonnen werden. Um Probleme mit der Zwischenlagerung der neuen Behäler zu minimieren, startet die Auslieferung zunächst in Städten und Gemeinden mit überwiegender Ein- und Zweifamilienhaus-Bebauung und endet in Kommunen mit zunehmend verdichteter Bauweise. Die bisher genutzten und teilweise im Eigentum der Nutzerinnen und Nutzer befindlichen Abfallbehälter werden ab Januar 2023 nicht mehr geleert, können aber - auf Wunsch - kostenfrei abgeholt und einer Verwertung zugeführt werden.

Die neuen Tonnen haben Räder und entsprechen damit der derzeit geltenden DIN-Norm. Sie sind mit einem Chip ausgestattet, der jede Leerung erfasst. Das hat den Vortei, dass beim Restmüll nur die tatsächlichen Leerungen abgerechnet werden.
Die Abfallgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr in Abhängigkeit von der Tonnengröße und der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen bei sechs Mindetstleerungen zusammen. Für den Restmüll stehen Tonnen mit 40, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter zur Auswahl. Die Restmülltonne kann 14-tägig zur Leerung bereitgestellt werden.

Einführung der Bioabfalltonne
Der Landkreis ist verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu erfassen. Deshalb wird ab 2023 flächendeckend die Biotonne im Alb-Donau-Kreis eingeführt. Drei Tonnengrößen stehen zur Auswahl. 60, 120 oder 240 Liter. Die Bioabfalltonne wird 14-tägig geleert. Je nach Tonnengröße wird eine moderate Jahresgebühr erhoben, unabhängig von der Zahl der Leerungen.

Neben Anzahl und Größe der Abfallbehälter können bei der Bedarfsabfrage auch Behältergemeinschaften für die Restmüll- oder Bioabfalltonne gegründet werden. Wer selbst kompostiert, kann sich von der Bioabfalltonnen-Pflicht befreien lassen. Außerdem ist es auch möglich, dass in größeren Wohneinheiten Hausverwaltungen die Gebührenabrechnung übernehmen. Hierzu bittet die Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis um Kontaktaufnahme.


Servicezeiten Kundencenter Karlstraße ab 01.03.2022
Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr
Fr          8:00 - 12:00 Uhr

Servicezeiten Kundencenter-Hotline ab 01.03.2022
Mo - Fr  8:00 - 18:00 Uhr

Telefonnummer 0731-185-3333

www.aw-adk.de

 

 

 

 

 

 

 

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