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Neues aus Beimerstetten

Autor: Silke Merk
Artikel vom 27.09.2022

Neue Bodenrichtwerte ab 01.01.2022 sind da

Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022.

Dieser Bodenrichtwert kann ab sofort unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auf den Seiten www.grundsteuer-bw.de sowie www.steuerchatbot.de informieren oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sämtliche Informationen und wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung erhalten Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-elster-ausfuellhilfen-zur-grundsteuererklaerung/

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

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