Neues aus Beimerstetten
Neue Bodenrichtwerte ab 01.01.2022 sind da
Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022.
Dieser Bodenrichtwert kann ab sofort unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auf den Seiten www.grundsteuer-bw.de sowie www.steuerchatbot.de informieren oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Sämtliche Informationen und wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung erhalten Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-elster-ausfuellhilfen-zur-grundsteuererklaerung/
Ihre Gemeindeverwaltung