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Neues aus Beimerstetten

Autor: Silke Merk
Artikel vom 13.10.2022

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 29.09.2022

TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Hubschrauberlandemöglichkeit
Auf Nachfrage eines Bürgers zum Thema Hubschrauberlandemöglichkeit in der Bahnhofstraße konnte der Vorsitzende über eine E-Mail berichten, die die Verwaltung vom Stationsleiter und Piloten des Rettungshubschraubers Christoph 22 erhalten hatte.
In dieser E-Mail wird die Landemöglichkeit auf dem geplanten Wendehammer auf dem Bahnhofsvorplatz als sehr ungünstig beurteilt. Unter anderem ist dort zu gewissen Zeiten mit Schülern, Berufspendlern und viel Publikumsverkehr zu rechen. Bei einer Landung in diesem Bereich besteht deshalb für die Bevölkerung eine nicht unerhebliche Gefahrensituation und wird möglichst vermieden.
In der Regel wird das Rettungsteam von Ersthelfern an dem gewählten Landeplatz, bestenfalls auf einem freien Grundstück oder Feld, abgeholt und zum jeweiligen Einsatzort gefahren.
Sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist das Rettungsteam sehr dankbar, wenn sie von der Bevölkerung unterstützt und zur Notfallstelle gebracht wird, damit keine wertevolle Zeit verloren geht.
Geschwindigkeitskontrollen
Von diesem Bürger wurde auch angemerkt, dass immer mehr Verkehr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in der Bahnhofstraße zu beobachten sei. Er schlug vor, das mobile Geschwindigkeitsmessgerät zeitweise dort zu installieren.
Dieser Vorschlag wurde vom Vorsitzenden dankend angenommen. Die Verwaltung ist dankbar über Anregungen aus der Bevölkerung, damit entsprechend reagiert werden kann.
In diesem Zusammenhang teilte er noch mit, dass der stationäre Blitzer auf Höhe der Grundschule derzeit installiert wird.

TOP 2: Protokollbekanntgabe
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde zur Unterschrift vorgelegt.

TOP 3: Neue Bushaltestellen im Zuge der neuen Busverbindungen – Vorstellung des geplanten Vorgehens zur Fahrplanumsetzung ab 01.01.2023
Vom Büro Wassermüller wurde eine Standortuntersuchung für neue barrierefreie Bushaltestellen erstellt. Eine Begehung mit dem Landratsamt ist bereits erfolgt. Durch die Ausschreibung des Linienbündels Langenau besteht die Möglichkeit, weitere Haltestellen im Ort anzubieten. Das Ergebnis der Untersuchung wurde vom Vorsitzenden ausführlich erläutert.
Die Haltestelle in der Bahnhofstraße kann wie bisher genutzt werden. Für die Haltestelle Fildeweg/Schillerstraße sind unterschiedliche Varianten möglich. Dazu muss noch Näheres mit der Verkehrsbehörde im Landratsamt geklärt werden. Aufgrund der bereits bestehenden Ein- und Ausfahrten der angesiedelten Betriebe ist eine Haltestelle nur im westlichen Teil der Max-Planck-Straße vorgesehen. Sollte eine Haltestelle eingerichtet werden, so wird diese als Testhaltestelle dienen. Nach Auswertung der Ein- und Ausstiege in einem Zeitraum von 1 – 2 Jahren wird über den weiteren Verbleib der Haltestelle entschieden. Auch im Bereich der Breitinger Straße sind mehrere Optionen denkbar. Unter anderem könnte die Bushaltestelle auf Höhe des Pflegheims errichtet wird. Auf der Gegenseite könnte die Haltestelle zwischen den Gebäuden Breitinger Straße 34 und Robert-Bosch-Str. 2 hergestellt werden. Dazu könnte die bereits vorhandene Querungshilfe genutzt werden. Die Haltestellen auf Höhe der Besenwirtschaft sollen aufgelöst werden. Im Heuweg soll eine Ersatzhaltestelle für die restliche Dauer der Bauarbeiten im Bahnhofsumfeld im Bereich der Sparkasse eingerichtet werden. Diese wird nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgelöst. In der Bernstadter Straße muss im Bereich der Ortsdurchfahrt von Bernstadt kommend ebenfalls eine provisorische Haltestelle zwischen Friedhof und Einmündung Bernstadter Straße / Vordere Straße eingerichtet werden.
Der Vorsitzende betonte, dass es sich bei der Herstellung bzw. Errichtung der Haltestellen um vorläufige Übergangslösungen handelt. Nach einer ca. zweijährigen Testphase wird überprüft, wie die Haltestellen angenommen wurden. Erst dann kann über den Ausbau von barrierefreien Haltestellen entschieden werden.
Über die neuen Fahrpläne und Fahrzeiten wird das Landratsamt voraussichtlich im November 2022 informieren.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Erläuterungen der Varianten werden zur Kenntnis genommen und die generelle Entwicklung
    wird sehr begrüsst.
2. Der Erstellung der zunächst als Provisorium herzustellenden Bushaltestellen in der Max-Planck-
    Straße, Breitinger Straße, Schillerstraße, Bernstadter Straße und Bahnhofstraße
    (Ersatzhaltestelle an der Kreissparkasse) wird zugestimmt. In der Bernstadter Straße soll die
    Variante Pflegeheim / Standort angrenzend an Querungshilfe / Standort südlicher (ortsauswärts)
    umgesetzt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
3. Nach Ablauf eines Testzeitraumes von ca. 2 Jahren soll entschieden werden, in Abhängigkeit der
    Nutzung durch die Fahrgäste, welche Bushaltestellen beibehalten und entsprechend barrierefrei
    ausgebaut werden können.
TOP 4: Förderprogramm Quartiersimpulse – Projekt Bürgerbeteiligung „Beimerstetten 2030 – Zukunft gemeinsam gestalten“ – Beratung und Beschlussfassung
Das Förderprogramm stellt für die teilnehmenden Gemeinden, Städte und Landkreise die Themen alters- und generationsgerechte Quartiersentwicklung in den Mittelpunkt. Während der gesamten Projektzeit werden sie dabei von einer Projektberatung betreut und sowohl bei der Konzeption als auch bei der Expertise zu Einzelfragen zum Förderprogramm fachlich unterstützt. Für eine Antragsstellung muss vorab ein Antragsgespräch geführt. Die dafür vorgesehenen Termine wurden im „Windhundprinzip“ verteilt und die Gemeinde Beimerstetten hat einen der begehrten Termine erhalten und somit die erste Hürde im Antragsverfahren gemeistert.
Der Beteiligungsprozess wird noch im Detail erarbeitet. Dabei soll die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eher intensiv und kompakt als über einen langen Zeitraum stattfinden.
Die Verwaltung wird dabei von dem erfahrenen Büro Nonconform begleitet. Als zivilgesellschaftlicher Partner wird sich die Nachbarschaftshilfe einbringen.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogrammes
    „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ zu stellen und
    den Bürgerbeteiligungsprozess nach Zusage der Fördermittel vorzubereiten.
2. Dem Gremium ist die Beteiligung der Bürger wichtig. Deshalb wird ein breit angelegter
    Beteiligungsprozess befürwortet.
TOP 5: Flüchtlingssituation – Gemeinschaftsunterkunft und Anschlussunterbringung in Beimerstetten
Der Vorsitzende berichtete über die äußerst dramatische Situation im Landkreis. In der Gemeinschaftsunterkunft in der Einsteinstraße sind derzeit 70 Personen untergebracht. Die Aufnahme wird aufgrund der Lage auf 100 Personen erhöht werden. Das bedeutet, dass die bisherigen Zusatzräume für Kinderbetreuung usw. abgeschafft werden. (Anmerkung: Zwischenzeitlich wurde uns vom Landratsamt mitgeteilt, dass es vorerst bei den 70 Personen bleibt.)
Bei einer Dienstbesprechung mit dem Landrat und allen Bürgermeistern des Landkreises wurde mitgeteilt, dass die Kapazitäten der Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichen und noch mehr Flüchtlinge auf den einzelnen Gemeinden zur Anschlussunterbringung untergebracht werden müssen. Es wird versucht, eine Belegung von Sporthallen zu vermeiden. Trotz des großen Zustroms an ukrainischen Flüchtlingen müssen auch weiterhin Asylbewerber aufgenommen und untergebracht werden.
Aktuelle Informationen werden weiterhin im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
TOP 6: Bauantrag – Einbau Dinkelpelletspresse in Bestand, Neue Straße 54 – erneute Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung
Die Verwaltung hatte die Sachlage wie folgt in der Beratungsunterlage aufgearbeitet:
Der Bauantrag wurde mehrfach beraten und das gemeindliche Einvernehmen bzw. die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde seitens der Gemeinde versagt, da die Produktion in diesem Bereich aus Sicht der Gemeinde nicht zulässig ist und auch den Zielen der Sanierung entgegensteht.
Das Landratsamt würde das baurechtliche gemeindliche Einvernehmen ersetzen, um eine befristete Genehmigung zu ermöglichen. Allerdings kann die von der Gemeinde versagte sanierungsrechtliche Genehmigung nicht durch das Landratsamt ersetzt werden.
Auf dieser Basis fand ein Gespräch mit mehreren Vertreter*innen des Landratsamtes und der Gemeinde Beimerstetten inkl. der gemeindlichen Rechtsberatung statt.
Die Gemeinde legte Wert darauf, festzuhalten, dass es sich –auch nach Bestätigung durch das Landratsamt- beim Betrieb der Dinkelpresse um eine Produktion handelt, welche in diesem Bereich nicht bzw. nicht dauerhaft zulässig ist.
Da in der Zwischenzeit der Betrieb bereits an einem anderen Ort baut, um dort den Teilbetrieb in Beimerstetten aufzunehmen, würde es sich nun noch um eine kurze Zeit der Überbrückung handeln. Hierfür wäre eine befristete Baugenehmigung auch für den Betrieb der Presse möglich und auch eine befristete sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die Baugenehmigung würde somit seitens des Landratsamts Alb-Donau-Kreis auf 2 Jahre befristet (davon ist bereits ein Jahr abgelaufen). Das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung kann von seitens der Gemeinde an diese Befristung geknüpft werden.

Das Landratsamt teilte mit:
Von Seiten des Immissionsschutzes kann der Betrieb der Presse am aktuellen Standort nur mit der derzeitigen Kapazität betrieben werden. Eine Erhöhung der Lager- und Produktionskapazität ist aus Gründen des Immissionsschutzes in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung nicht möglich.
Nach Ablauf der Befristung der Genehmigung ist somit die Rechtsgrundlage entzogen und die Baugenehmigung ist dann nicht mehr gültig. Im Falle des Weiterbetriebs der Anlage kann die Baurechtsbehörde Nutzungseinstellung durchsetzen. Der Betrieb verstößt dann gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Es besteht die Möglichkeit auf Grundlage des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO eine Nutzungsuntersagung auszusprechen.

Auf dieser Grundlage legte die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag zur Diskussion und Abstimmung vor:
1)    Dem Bauantrag für den Einbau und Betrieb einer Dinkelpresse wird unter der Voraussetzung
       der Befristung bis 2023 zugestimmt. Würde die Presse anschließend ohne Genehmigung
       weiterbetrieben, muss das Landratsamt die Nutzungsuntersagung aussprechen und
       durchsetzen. Dies ist Voraussetzung unserer Zustimmung und muss uns vom Landratsamt
        zugesichert werden.
2)    Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird auf dieselbe Zeit befristet und an obige
       Entscheidung geknüpft.
3)    Die bisherigen Auflagen für den Betrieb sind in der neuen Genehmigung noch einmal explizit für
       eine bessere Nachvollziehbarkeit darzustellen und vom Landratsamt auf deren Einhaltung zu
       kontrollieren.
       Dies ist für das nachbarschaftliche Miteinander und die erforderliche Rücksichtnahme
       notwendig.
       Durch die befristete Genehmigung kommt die Gemeinde dem Bauherrn entgegen und
       ermöglicht den Ersatzbau bzw. den Umzug im vom Bauherr angegebenen Zeitraum bis 2023.
4)    Die Gemeinde legt Wert darauf festzuhalten:
       a.    Beim Einbau und Betrieb der Pelletspresse handelt es sich unstrittig zwischen
              Landratsamt und Gemeinde um eine Produktion, welche an dem beantragten Standort
              formal baurechtlich nicht zulässig ist. Bauplanungsrechtlich ist dies von der Gemeinde auch
              nicht beabsichtigt und es widerspricht auch den Zielen des Sanierungsgebietes.
        b.   Nur zu Lösung des sehr verfahrenen Konflikts und des langandauernden Verfahren
              stimmt die Gemeinde der Befristung bis 2023 zu. Darüber hinaus wird es keine weitere
              Zustimmung der Gemeinde geben, da nach Angaben des Bauherrn (nach Aussage
              Landratsamt) dann der Betrieb am Standort komplett aufgelöst wird.
       c.    Wir gehen davon aus, dass der Bauherr sich dann an die befristete Baugenehmigung hält
              und den Betrieb anschließend dort aufgibt.
       d.    Feste Grundlage des Mittragens dieses Kompromisses zwischen allen Argumenten ist die
              Zusicherung des Landratsamtes bei Nichteinhalten die Nutzungsuntersagung konsequent
              durchzusetzen. Dies ist Basis des Beschlusses. Unsere rechtlichen Bedenken stellen wir
              –nach Versicherung des Landratsamtes- somit hinten an.
In der anschließenden regen Diskussion wurde dem Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich nicht zugestimmt und mit 6 Nein-Stimmen und 5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Das Gremium fasste mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) auf Vorschlag aus dem Gremium anschließend folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung wird weiterhin versagt.

TOP 7: Bauantrag – Kenntnisgabeverfahren: Einbau von 3 Dachgauben, Flst. 2275/7, In der Strenge 14
Der Bauherr möchte 3 Dachgauben einbauen. Da sich die Maße an die Gaubensatzung der Gemeinde Beimerstetten halten, ist deshalb das Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren möglich. Die schriftliche Zustimmung der Angrenzer liegt bereits vor.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

TOP 8: Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Beimerstetten
Die Kämmerin der Gemeinde, Frau Lammel, erläuterte in der Sitzung ihre Ausführungen zum Jahresabschluss 2021.
Im Ergebnishaushalt wurde mit einem geplanten ordentlichen Ergebnis von -1.256.196,00 € gerechnet.
Tatsächlich wird dieser mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -710.716,63 € abgeschlossen und liegt damit, obwohl negativ, unter dem Planergebnis. Das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnises konnte nicht erfüllt werden und auch die Abschreibungen konnten nicht erwirtschaftet werden.
Die wesentliche Größe für die Beurteilung der Finanzrechnung ist die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes. Zum 31.12.2021 hat sich der Bestand im Vergleich zum Vorjahr um -139.026,52 € auf 176.249,16 € verringert.
Positiv im Jahr 2021 waren unter anderem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 288.000 €.
Negativer als geplant waren höhere Ausgaben von 261.000 € bei den Sach- und Dienstleistungen. Gründe dafür waren unter anderem:

  • Allgemeiner Preisanstieg bei den Unterhaltungskosten
  • Gestiegene Anzahl von nicht planbaren Unterhaltungsmaßnahmen

Im vergangenen Jahr wurde viel Geld in das langfristige Anlagevermögen investiert:

  • Wasserleitung Unterquerung Bahnlinie                                                       214.762 €
  • Erschließungsarbeiten sowie in den Bereichen Wasser, Abwasser, Straße und Breitband                                                                                                     795.000 €
  • Befahrung Hausanschlüsse                                                                         101.000 €
  • Beteiligung am Bau der Albrecht-Berblinger-Straße                                       70.000 €
  • Beschaffung Bauhofersatzfahrzeug                                                               90.000 €

Im Jahr 2021 wurde ein Kredit in Höhe von 1.000.000 € getätigt (Zinssatz -0,06 %) und Tilgungen in Höhe von 90.769,00 € geleistet. Die Gesamtverschuldung betrug am 31.12.2021 2.575.336 €. Dies bedeutet eine Verschuldung von 1.023 € pro Einwohner (Landesdurchschnitt: 842 €).
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1.    Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Beimerstetten für das Jahr 2021
       fest.
2.    Der Rechenschaftsbericht der Gemeinde Beimerstetten über das Haushaltsjahr 2021 wird zur
       Kenntnis genommen.
3.    Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen
       und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen
       überplanmäßigen Investitionszahlungen zugestimmt.
4.    Den im Rechenschaftsbericht aufgeführten Ermächtigungsüberträgen im Finanzhaushalt –
       Einzahlungen über 1.134.000,00 €, im Finanzhaushalt – Auszahlungen über 875.000,00 € und
       im Ergebnishaushalt – Aufwendungen über 16.500,00 € wird zugestimmt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 wird der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt und ortsüblich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.
TOP 9: Verschiedenes
Umgehungsstraße
Der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1165 als Ortsumgehung zusammen mit dem Regierungspräsidium findet am 19.10.2022 ab 9 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Neue Bodenrichtwerte
Die neuen Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 liegen jetzt vor und können über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden.
Beach-Volleyballfeld
Seit Anfang September ist das Beach-Volleyballfeld am Sportgelände freigegeben. Dank vieler freiwilliger Helfer und dem großen Einsatz des Bauhof-Teams konnte die Umsetzung zügig erfolgen. Eine kleine Einweihungsfeier wird aufgrund der Witterung ins Frühjahr verschoben.
Energie
Die Gemeinde überprüft verschiedene Einergieeinsparpotentiale und muss die erlassenen Verordnungen umsetzen.
Die Außenbeleuchtung an der Lindenberghalle und am Rathaus wurde ausgestellt und der Betrieb der Brunnen eingestellt.
Die Raumtemperatur im Rathaus wurde auf 19°C eingestellt. In vielen gemeindlichen Gebäuden wird die vorhandene Neon-Beleuchtung noch durch energiesparende LED´s ausgetauscht. Der Dämmerungsmodus der Straßenbeleuchtung wird verändert, sodass die Beleuchtung später einschaltet und früher ausgeht. Die Nachschaltung wird bereits ab 22 Uhr ein- und morgens um 5 Uhr wieder ausgeschaltet. Dabei werden die Leuchten stark gedimmt und Teile ausgeschaltet (wie in bisheriger Art, nur eben einen längeren Zeitraum).
Die Umsetzung von weiteren Richtlinien und Vorgaben wird derzeit noch geprüft und wird dann vom Gemeinderat noch festgelegt und beraten. Es gilt für alle, nun Energie im Strom- und Energiebereich einzusparen, damit wir möglichst gut durch den Winter kommen.
Ortsschild im Norden
In den letzten Wochen kam es zu einigen Unfällen am Ortseingang auf Höhe des neuen NETTO-Marktes. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, das Ortsschild von Breitingen herkommend weiter nach Norden zu versetzen. Dieser Vorschlag wurde aufgenommen und auf die Themenliste für die nächste Verkehrsschau mit den zuständigen Vertretern des Landratsamts gesetzt. Die Verwaltung hatte diese Bitte bereits bei der Erschließung vorgebracht. Dieser wurde leider seitens der Fachbehörden nicht entsprochen. Nun wird ein neuer Anlauf genommen.



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