Neues aus Beimerstetten
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2022
TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Es wurden keine Fragen und Anmerkungen vorgebracht.
TOP 2: Protokollbekanntgabe
Die Protokolle der letzten Sitzungen wurden zur Unterschrift vorgelegt.
TOP 3: Vorstellung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen durch die EnBW mit
Beratung über die Umsetzung und das weitere Vorgehen
Die Gemeinde ist an der Prüfung der Stromgewinnung über PV-Anlagen. Sowohl die gemeindlichen Dächer wurden untersucht, als auch Freiflächenanlagen verschiedener Art.
Bereits in der Februarsitzung wurde über das Potential für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen auf der Gemarkung Beimerstetten beraten. Die möglichen Flächen wurden durch den Gemeinderat eingeschränkt und dann die Verwaltung mit Interessensabfragen beauftragt.
Nachdem die Verwaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern Kontakt aufgenommen hatte und auch im Mitteilungsblatt informiert wurde, gingen auch von vielen nicht angefragten Grundstückseigentümern interessierte Rückmeldungen ein. Herr Hepner und Herr Brambach von der EnBW waren auch in dieser Sitzung anwesend, erläuterten die bisherigen Beratungen, die Leistungen der EnBW und stellten konkretere Planungen für ein Grundstück entlang der Bahnlinie vor.
Der Eigentümer ist daran interessiert, auf seinem Grundstück den Bau einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage umzusetzen. Dabei würde das Grundstück von der EnBW gepachtet. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft wird von der EnBW angeboten und die Gemeinde würde eine jährliche Zahlung in Höhe von 0,2 ct/kWh erhalten. Die notwendigen Planungsver-fahren werden dabei von der EnBW in Auftrag gegeben, die auch die Kosten dafür übernimmt.
Auf diesem Grundstück könnten ca. 27 Mio. kWh Strom er-zeugt werden und 18.000 t CO2 eingespart werden; ca. 9.400 Haushalte könnten rechnerisch mit Strom versorgt werden. Die Gemeinde könnte mit ca. 70.000 € Einnahmen aus einer Kommunalabgabe und mit Gewerbesteuer rechnen. Damit könnten andere Energieprojekte finanziert werden oder eben der Gemeindehaushalt gestützt werden.
Der Gemeinde ist eine Abwägung zwischen Stromproduktion und der zeitlich begrenzten Herausnahme von Ackerfläche aus der Produktion sehr wichtig. Die Frage der Größe der Fläche wurde kontrovers diskutiert.
Das Gremium war sich einig, dass eine PV-Freiflächenanlage ermöglicht werden soll. Die Größe wurde unterschiedlich bewertet. Der Grundstückseigentümer wollte eher das gesamte Grundstück nutzen lassen, als dass dann Teilstücke zur Bewirtschaftung übrig blieben.
Von den einen wurde die Stromproduktion, der Standort (politisch gewollt und gefördert wird der Bereich neben Bahnlinien und Autobahnen), die finanziellen Vorteile für die Gemeinde, die Tatsache, dass davon schon 5-6 ha über eine Biogasanlage in der Stromproduktion schon aus der Nahrungsmittelproduktion genommen ist und das Anliegen des Grundstückseigentümers (selbst Landwirt), welcher in den letzten Jahren stark negativ von Grundbedarf für Straßen und Bahn beeinträchtigt wurde, als wichtig angesehen.
Von den anderen wurde die Flächeninanspruchnahme in dieser Größe als kritisch gesehen, da diese zumindest für die Zeit der Anlagenerstellung aus der Produktion von Lebensmitteln genommen würde. Ferner wurde vorgetragen, dass es sich um sehr fruchtbare Böden handelt und dass das Landschaftsbild stark beeinträchtigt wäre.
Bei der Festlegung der „richtigen“ Größe taten sich Räte und Bürgermeister schwer in der Abwägung.
Die Doppelnutzung der Fläche mit Landwirtschaft und PV-Anlage wurde ebenfalls vorgetragen. Vor allem von der Landwirtschaft kommen derzeit Anfragen zum Errichten von Agri-PV-Anlagen.
Dieses Thema wird auf jeden Fall weiterverfolgt und es gibt Gespräche mit Anbieter, Landwirten und der Verwaltung, wie solche Projekte umgesetzt werden sollen.
In der anschließenden Diskussion wurden die Argumente für das Für und Wider zur Umsetzung einer Freiflächenphotovol-taik-Anlage dieser Größe ausführlich ausgetauscht.
Dabei konnte das Gremium dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit 8 Nein- und 5 Ja-Stimmen nicht zustimmen.
Von einem Gemeinderat wurde daher ein Änderungsbeschluss zur Abstimmung beantragt.
Das Gremium fasste mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen) folgenden geänderten Beschluss:
1. Die Freiflächenphotovoltaik-Anlage soll auf der Hälfte der verbleibenden Restfläche des
Flurstück 2164 im südlichen Bereich westlich der Bahnlinie durch die EnBW umgesetzt werden.
Weitere Flächen sollen dann in nächster Zeit vorerst nicht mehr angegangen werden;
Ausnahme wären Agri-PV-Anlagen.
2. Eine Bürgerbeteiligung auf dieser Fläche soll durch die EnBW ermöglicht werden bzw. ist
Voraussetzung; ebenso die finanzielle Zahlung von 0,2 ct /kWh im Jahr.
3. Das Thema Agri-PV soll weitergehend geprüft und zur Bearbeitung im Gemeinderat
aufgearbeitet werden.
TOP 4: Vorstellung des Energieberichtes 2021 der Gemeinde Beimerstetten durch die Netze
BW
Bereits seit 2013 erstellt die Gemeinde Beimerstetten in Zusammenarbeit mit der Netze BW einen jährlichen Energiebericht. Seit langer Zweit werden monatliche Verbrauchsdaten der gemeindlichen Gebäude und Verbrauchsstellen ermittelt. Zuerst auf Papier, in Excel-Listen und nun teilweise über die automatisierten Zähler. Dass diese Datengrundlage wertvoll ist, wurde in der gleichen Sitzung deutlich, da die Energiekon-zepte für die gemeindlichen Gebäude damit besser berechnet werden konnten.
In der Sitzung war Herr Berger von der Netze BW anwesend und erläuterte den Anwesenden die wesentlichen Inhalte des Energieberichtes anhand einer ausführlichen Präsentation.
In der Straßenbeleuchtung konnte u.a. aufgebzeigt werden, dass seit den Austauschmaßnahmen der letzten Jahre ca. 41 % an Energie eingespart wurde.
Die Verbräuche werden im Energiebericht klimaberichtigt, damit diese besser mit den Vorjahren vergleichbar sind. Ferner werden Veränderungen sichtbar, welchen dann nachgegangen wird. Störungen werden so schneller sichtbar und können behoben werden
Einige Veränderungen waren coronabedingt.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Energiebericht wird zustimmend zur Kenntnis genom-men.
TOP 5: Vorstellung von Studien für die nachhaltige und energieeffiziente Gebäudetechnik der
gemeindlichen Liegenschaften durch die Ing.-Büros Reuder (Elektro) und Staudacher
(Heizung) und Festlegung des weiteren Vorgehens
In der Oktober-Sitzung wurde die Beauftragung der Ingenieurbüros zur Erstellung von Energiestudien zur Optimierung der gemeindlichen Gebäude beschlossen.
In der Sitzung waren Herr Reuder und Herr Staudacher anwesend und stellten die Ergebnisse dieser Studie vor. Enthalten waren die Gebäude:
- Lindenberghalle mit Grundschule und Kinderhaus Son-nenschein (Gas)
- Kindergarten Lagune (Öl)
- Sporthalle Auf der Egert (Öl)
- Bauhof (Gas)
Unter anderem sollte untersucht werden, wie der Weg aus der Verwendung von fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) gegangen werden kann und wie die Gebäude unabhängiger von Liefe-rungen mit Strom und Wärme versorgt werden können.
Eine große Unabhängigkeit soll zunächst dort das Ziel sein, wo es wirtschaftlich ist. Dem Gremium war aufgrund der Haushaltslage klar, dass nicht alle vorgeschlagenen und interessanten Projekte auf einmal umgesetzt werden können.
Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Lindenberghalle und dem Kindergarten Lagune. Deshalb wurde das Büro Staudacher damit beauftragt, noch im diesem Jahr Förderan-träge für beide Maßnahmen zu stellen. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Frühjahr 2023 zu rechnen. Dann wird erneut beraten, in welchem Umfang die entsprechenden Maßnah-men umgesetzt werden können. Die Büros sollen aber schon einmal weiterplanen, damit ggfs. die Umbauten bis zum nächsten Winter in Betrieb sein können. Wenn möglich, sollen viele gemeindlichen Gebäude im Winter unabhängiger strom- und wärmeversorgt sein.
Kosten und Einsparungen wurden für alle Gebäude ermittelt und Amortisationszeiten ermittelt.
Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Konzepte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Ingenieurbüros Reuder und Staudacher werden mit der Weiterplanung der
vorgeschlagenen Maßnahmen beauftragt. Dadurch ist gewährleistet, dass man anschl. kurze
Umsetzungszeiten hätte.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Projekte näher zu prüfen.
4. Beim Thema Bürgerenergiegenossenschaft soll mit der Nachbargemeinde abgeklärt werden, ob
man sich dort beteiligen könnte.
5. Das Büro Staudacher wird beauftragt, Förderanträge für die Maßnahmen Lindenberghalle und
Kindergarten Lagune zu stellen.
TOP 6: Umgehungsstraße Beimerstetten – Bericht über den Verlauf des vom
Regierungspräsidium Tübingen durchgeführten Erörterungstermins
Vom Regierungspräsidium wurde am 19.10.2022 im Bürgersaal ein Erörterungstermin durchgeführt.
Es waren betroffene Grundstückseigentümer, verschiedene Vertreter von Fachbehörden, u.a. aus dem Bereich Forst sowie die Gemeinde mit den entsprechenden Fachberatern anwesend.
Es konnten entsprechende Fragen und Anmerkungen vorgebracht werden, die dann so gut wie möglich beantwortet wurden.
Die nördlichen Gemeinden wie Bernstadt, Breitingen und Weidenstetten befürchten eine Zunahme von Verkehr und Lärm.
Bis Mitte 2023 kann mit dem Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden. Dieser ist unbedingt notwendig, da sonst keine Weiterplanung erfolgen kann.
Anschließend werden weitere Schritte, wie beispielsweise die Erarbeitung der Planung, die Abstimmung mit der DB und Vereinbarungen von Sperrpausen sowie die Ausschreibung und die rechtzeitige Umsetzung der vorab notwendigen Maßnahmen notwendig. Ferner muss das Land die finanziellen Mittel bereitstellen. Aussagen zu einem definitiven Baubeginn gibt es aktuell keine.
TOP 7: Baugesuch: Baugenehmigung, Sanierung einer Doppelhaushälfte mit Einbau einer
zusätzl. Wohnung im DG mit Dachgaube; Errichtung von Stellplätzen, Flst. 1015/2,
Neue Straße 30
Für die formlose Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits in der Sitzung im April erteilt.
Der vorliegende Bauantrag enthält im Gegensatz zur Bauvoranfrage nun einige Änderungen. Wesentlich ist der Antrag auf Befreiung von der Gaubensatzung, da aufgrund energetisch notwendiger Maßnahmen die maximal zulässige Höhe von 1,80 m um 0,39 m überschritten wird. Die Gaube befindet sich auf der Nordseite des Gebäudes und ist von der Straße nicht zu sehen. Die Angrenzer haben dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Der Vorsitzende machte dem Gremium den Vorschlag diesem Befreiungsantrag zuzustimmen und die bestehende Gaubensatzung bis Sommer 2023 vom Büro m-quadrat überarbeiten zu lassen.
Diesem Vorschlag konnten nicht alle Gremiumsmitglieder zustimmen.
Das Gremium fasste mehrheitlich (9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) folgenden Beschluss:
1. Das Gremium stimmt dem Einbau der Wohnung im Dachgeschoss zu.
2. Das Gremium stimmt der Herstellung von 3 Stellplät-zen sowie der Mülleimereinhausung samt
Fahrradabstellplatz im nördlichen Teil des Grundstücks zu.
3. Das Gremium stimmt dem geplanten Anbau eines Balkons im Süden des Gebäudes zu.
4. Dem Befreiungsantrag wird aufgrund der energeti-schen Begründung des Aufbaus zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gaubensatzung möglichst bis Sommer 2023 zu
überarbeiten und hierfür das Büro m-quadrat zu beauftragen.
TOP 8: Baugesuch: Baugenehmigung, Umbau best. Gewerbegebäude mit Umnutzung von
Verwaltungs- und Verkehrsfläche in Verkaufsfläche; Fassadenänderung und Anbau
einer Außentreppe im rückwärtigen Bereich, Nachweis Stellplätze, Flst. 2275/37,
Einsteinstraße 8
Über dieses Bauvorhaben wurde im Gremium bereits mehrfach beraten. Der Bauherr möchte die Verwaltungs- und Verkehrsflächen in Verkaufsfläche umbauen und im Süden eine Außentreppe anbringen. Nach Durchsicht der aktuellen Planunterlagen ergaben sich noch einige unklare Punkte. Unter anderem sind nach Ansicht von Gemeinde und Landratsamt die erforderlichen Stellplätze nicht so umsetzbar wie in den Planunterlagen beschrieben. Für die Herstellung von Stellplätzen gegenüber dem Grundstück müsste ein Asphaltkeil auf der Einsteinstraße hergestellt werden. Dies ist laut bestehendem Bebauungsplan nicht zulässig. Die geplante Andienung im westlichen Bereich ist so aus Sicht der Gemeinde nicht möglich, da in diesem Teil laut Bebauungsplan eine Grünfläche besteht, die nicht anderweitig genutzt werden kann. Diese Grünfläche wurde aber bereits gepflastert. Dies ist rückgängig zu machen. Es werden 2 Verkaufsräume beantragt, die aber bereits vorhanden sind. Ebenso wurde auf dem Gemeindegrundstück ohne Abklärung ein Firmenschild auf-gestellt. Auch das muss entfernt werden.
In der anschließenden Aussprache konnte das Gremium bei 2 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Das Gremium fasste mehrheitlich (11 Ja-Stimmen, 2 Ent-haltungen) folgenden Beschluss:
1. Die Gemeinde lehnt den vorgelegten Antrag ab.
2. Die Pläne sind zu überarbeiten und die tatsächlichen Gegebenheiten sind darzustellen.
3. Die gemeindlichen Flächen dürfen nicht überbaut und müssen ggfs. zurückgebaut werden. Dies
gilt auch für die Nutzung der gemeindlichen Flächen mit Schildern etc.
4. Die Gemeinde fordert 8 selbständig nutzbare Stellplätze in den erforderlichen Größen, sollte
ein Verkaufsraum und ein Seminarraum hinzukommen.
5. Die dargestellten Stellplätze funktionieren in der Anzahl nicht (hintereinander; neben einer
Straßenlampe mit äußerst schlechter Zu- und Abfahrt).
6. Der als Andienung dargestellte Bereich funktioniert von der Zufahrt aus Sicht der Gemeinde
nicht.
7. Die Stellplätze müssen wie beantragt auf dem nördlichen Grundstück hergestellt werden. Dort
mit der vorgesehenen Zufahrt ohne Auffahrkeile etc. Der dortige Bebauungsplan regelt die
Zufahrt.
8. Die in der Beratungsunterlage dargestellten unklaren Punkte bzw. dort aufgeführte falsche
Darstellungen werden dem Landratsamt im Zuge der Stellungnah-me übermittelt.
TOP 9: Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Pflichtsteuer, die von der Gemeinde erhoben werden muss. Die Einnahmen werden unter anderem für die Unterhaltung der Hundekotmülleimer verwendet. Die Hundesteuersatzung wurde letztmalig 2017 geändert.
In der Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, die Hundesteuer ab dem 01.01.2023 von bisher 78 € für den ersten und 156 € für jeden weiteren Hund auf 90 € bzw. 180 € pro Jahr zu erhöhen.
Der Verwaltung lag eine Anfrage zur Steuerbefreiung bei Jagdhunden vor. In der bisherigen Hundesteuersatzung gilt die Befreiung bereits für Hunde, die bestimmte hilfebedürftige Personen unterstützen, für Rettungshunde sowie für Wachhunde, wenn die Entfernung zum nächsten Gebäude mehr als 200 m beträgt. Das Gremium stimmte der Befreiung von Jagdhunden zu, wenn diese eine sogenannte Brauchbarkeitsprüfung oder eine entsprechend jagdliche Leistungsprüfung abgelegt haben und zur Jagdausübung im Gemeindegebiet eingesetzt werden. Zusätzlich muss der Halter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Beimerstetten wird wie folgt zum 01.01.2023 beschlossen.
TOP 10: Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt – „8.
Änderung, Flächen für Freiflächen-Solaranalgen“ – Vorberatung des
Feststellungsbeschlusses
Die öffentliche Auslegung dieses Änderungsverfahrens wurde im Oktober 2021 beschlossen. Vom 06.12.2021 bis 10.01.2022 lagen die Planunterlagen öffentlich aus und die Träger der öffentlichen Belange wurden angehört. Von 8 Trägern wurden Stellungnahmen abgegeben und entsprechend berücksichtigt. Eine Planänderung ergibt sich dadurch nicht.
Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde Beimerstetten im Gemeinsamen Ausschuss sollen folgenden Beschlussvorschlag beschließen:
1. Die eingegangenen Anregungen werden entsprechende der in der Anlage beigefügten
Zusammenstellung beschieden.
2. Die „8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Flächen für Freiflächen-Solaranlagen“ mit
Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.
TOP 11: Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt – „9.
Änderung, Flächen für Gemeindebedarf“ – Vorberatung des Auslegungsbeschlusses
Dem Vorentwurf wurde im Oktober 2021 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 03.01.2022 bis 04.02.2022 durchgeführt. Es gingen von 9 Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen dazu ein.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss sollen folgenden Beschlussvorschlag beschließen:
1. Die eingegangenen Anregungen werden entsprechend der in der Anlage beigefügten
Zusammenstellung beschieden.
2. Der Entwurf der „9. Änderung des Flächennutzungs-planes – Flächen für Gemeindebedarf“ mit
Begründung und Umweltbericht wird gebilligt und gem § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
TOP 12: Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt – „10.
Änderung im Bereich Gewerbebaufläche Himmelweiler III“ – Vorberatung des
Aufstellungsbeschlusses
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren des Bebauungsplanes ist abgeschlossen. Als nächstes erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs. Der Flächennutzungsplan muss parallel fortgeschrieben werden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss muss die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss sollen folgenden Beschlussvorschlag beschließen:
1. Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt wird geändert.
Er erhält die Bezeichnung „10. Änderung – Bereich Gewerbebaufläche Himmelweiler III“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit durchzuführen.
TOP 13: Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt – „11.
Änderung, Zulässigkeit von Freiflächen-Solaranlagen und Gemeinbedarfsstandort in
Tomerdingen“ – Vorberatung des Aufstellungsbeschlusses
Mit dieser Änderung werden die Voraussetzungen zur Aufstellung folgender neun Verfahren geschaffen:
• Neubau eines Kindergartens in Tomerdingen
• Bebauungsplan „Nahwärme Tomerdingen“
• Photovoltaik-Freiflächenanlage Blumenhau
• Photovoltaik.Freiflächenanlage in Bollingen und Tomerdingen
• Photovoltaik-Freiflächenanlage Scharenstetten
• Photovoltaik-Freiflächenanlage Eiselau, Beimerstet-ten
• Photovoltaik-Freiflächenanlage Jungholz, Westerstet-ten
• Solarpark Lützelbuch, Westerstetten
• Solarpark Weilerweg, Westerstetten
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit muss nach dem Aufstellungsbeschluss durchgeführt werden.
Das Gremium fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss sollen folgenden Beschlussvorschlag beschließen:
1. Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Dornstadt wird geändert.
Er erhält die Bezeichnung „11. Änderung – Zulässigkeit von Freiflächen-Solaranlagen und
Gemeindebedarfsstandort in Tomerdingen“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit durchzuführen.
TOP 14: Verschiedenes
a) Bahnhofsumfeld:
Für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes wurde von der Verwaltung ein Zuschussantrag
nach dem LGVFG gestellt. Über die Entscheidung wird das Gremium wieder informiert.
b) Grundstücksverträge DB
Für den Bahnsteigumbau benötigt die Gemeinde ein Grundstück der DB. Im Gegenzug erhält
die DB ein gemeindliches Grundstück. Die dazu notwendigen Verträge wurden abgeschlossen.
c) Stellenausschreibungen
Die Stellungsauschreibung für die Kindergärten sowie für den Bauhof sind sowohl in den
Mitteilungsblättern der umliegenden Gemeinden als auch im örtlichen Mitteilungsblatt und in
der Zeitung erschienen.
d) Vereinsbesprechung
Die Vertreter der örtlichen Vereine und Verbände treffen sich immer zum Ende des Jahres um
den Veranstaltungskalender für das kommende Jahr abzustimmen und zu besprechen. Nach
längerer Pause wird am 10.12.2023 wieder ein Nikolausmarkt stattfinden.
Am 07.05.2023 findet die Bürgermeisterwahl statt. In diesem Rahmen planen die Vereine ein
Gemeindefest. Die Organisation werden federführend der Albverein und der TSV übernehmen.
e) Friedhof
Pünktlich zum Ewigkeitssonntag wurden die Gedenktafeln am Friedhof aufgestellt und
montiert.
Für Verstorbene, deren Grabnutzungsrecht bzw. Ruhezeit abgelaufen ist, können
kostenpflichtig Namenstafeln angebracht werden. Auch für Beimerstetter Einwohner/innen, die
nicht auf dem Friedhof beigesetzt sind sowie verstorbenen Personen, an die die Angehörigen
im Ort gedenken möchte, besteht diese Möglichkeit.