Neues aus Beimerstetten
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022
Der Vorsitzende äußerte sich zum Beginn der Sitzung zur bevorstehenden Bürgermeisterwahl im nächsten Jahr.
Er teilte den Anwesenden mit, dass er sich wohlüberlegt und mit voller Überzeugung zur Wiederwahl stellen wird. Er wird auch weiterhin vollen Einsatz zum Wohle der Gemeinde bringen und freut sich auf die bevorstehenden Aufgaben.
Im Anschluss bat er die Anwesenden, sich zu einer Schweigeminute zu erheben. Es wurde an die Opfer des Messerangriffes in Illerkirchberg gedacht.
TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Es wurden keine Fragen oder Anmerkungen vorgebracht.
TOP 2: Protokollbekanntgabe
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde zur Unterschrift vorgelegt.
TOP 3: Blutspenderehrung
Der Vorsitzende bedankte sich bei allen Blutspendern und sprach ihnen Respekt und Anerkennung aus. Dem DRK Ortsverein Weidenstetten-Beimerstetten mit allen Helferinnen und Helfern bedankte er sich für das große Engagement und die Durchführung der Blutspendeaktionen in den Gemeinden.
Herr Himmelhahn war als Vertreter des DRK Ortsverbands Weidenstetten-Beimerstetten anwesend und übernahm gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Haas die Ehrung der Blutspender.
Geehrt wurden:
Herr Max Wittlinger 100 Blutspenden
Frau Silke Sütering 25 Blutspenden
Frau Helen Seiffert 10 Blutspenden
Frau Sarina Späth 10 Blutspenden
TOP 4: Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald Beimerstetten
In der Sitzung waren der Revierförster Herr Eninger sowie der Fachdienstleiter Herr Dr. Duvenhorst anwesend.
Sie erläuterten den Anwesenden den Betriebsplan 2023 und stellen die Jahresplanung für das kommende Jahr anhand einer Präsentation vor. Anschließend standen sie dem Gremium für Rückfragen zur Verfügung.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Betriebsplan 2023 für den Gemeindewald Beimerstetten – wie vorgelegt – zu.
TOP 5: Beratung über die Neukalkulation der Wassergebühren 2023 aufgrund erhöhter
Umlagezahlungen an den Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb
Der Zweckverband Landeswasserversorgung Ulmer Alb berechnet seinen Mitgliedern Umlagekosten für den Wasserbezug. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten erhöht sich die Umlage ab dem 01.01.2023 von 1,02 €/m³ auf 1,40 €/m³.
Bei einem jährlichen Bezug von ca. 125.000 m³ bedeutet dies eine Kostensteigerung von 47.500 € (37 %). Die steigenden Energiepreise waren zum Zeitpunkt der Neukalkulation für den Zeitraum 2022/2023 so nicht absehbar und wurden deshalb auch nicht mit einberechnet.
Frau Lammel erläuterte, welche Argumente für bzw. gegen eine Anpassung der Wassergebühr im kommenden Jahr sprechen. Diese Argumente wurden im Gremium anschließend ausführlich diskutiert.
Dem Gremium ist bewusst, dass aktuell alle Kosten steigen und sowohl Familien als auch Betriebe Probleme haben, diese zu stemmen.
Eine Erhöhung der Wassergebühr schlägt sicherlich nicht so stark durch, wie die Strom- und Heizkostenerhöhungen, aber sie kommt eben oben drauf.
Sollte auf eine Erhöhung im kommenden Jahr verzichtet werden, wird diese bei der nächsten Neukalkulation deutlich höher ausfallen.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Das Gremium nimmt die gestiegenen Umlagekosten, die der Zweckverband Wasserversorgung
Ulmer Alb an seine Mitglieder für das Jahr 2023 weitergibt zur Kenntnis.
2. Die Fa. Allevo wird beauftragt, die Neukalkulation der Wassergebühr zum 01.01.2023
durchzuführen. Als Grundlage dient lediglich die Erhöhung der Umlagekosten des
Zweckverbandes.
TOP 6: Verkehrsschau – Ausgestaltung zur Verkehrsführung im Hohlweg
Innerhalb kürzester Zeit wurde die Garagenwand eines Gebäudes am Lindenberg zweimal von LKW´s, die von Süden her kamen, beschädigt. Am 18.11.2022 fand deshalb zusammen mit Vertretern von Polizei und Landratsamt eine Verkehrsschau statt, bei der die Situation vor Ort begutachtet wurde.
Dabei wurden zwei Varianten zur Lösung vorgeschlagen. Diese wurden den Anwesenden vom Vorsitzende dargestellt und erläutert.
In der Diskussion entschied sich das Gremium für die von der Verkehrsschaukommission favorisierte Variante, bei der aus Richtung Buchenweg kommend ein „Durchfahrt verboten“-Schild mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ am Beleuchtungsmast aus südlicher Richtung angebracht wird. Dadurch wird die Durchfahrt für alle Verkehrsteilnehmer, mit Ausnahme von Radfahrern, untersagt. Am Ende der Mauer des Gebäudes Lindenberg 9 wird eine Pfeil- oder Schraffenbake angebracht.
Die Grundstückseigentümer können innerhalb der gesperrten Strecke in beide Fahrtrichtungen ausfahren.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis für folgende Variante zu beantragen:
Es wird im nördlichen Bereich des Hohlwegs (im Bereich der Engstelle) das Zeichen 367 der StVO mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ am Beleuchtungsmast aus südlicher Richtung angebracht. Durch dieses Schild wird die Durchfahrt von Süden her für alle Verkehrsteilnehmer, mit Ausnahme von Fahrradfahrern, untersagt. An der Grundstücksmauer vom Grundstück Lindenberg 9 wird eine Pfeil- oder Schraffenbake angebracht. Diese deutet auf eine Verengung bzw. Gefahrenstelle hin. Innerhalb der gesperrten Strecke können die Grundstückseigentümer in beide Fahrtrichtungen ausfahren.
TOP 7: Verzögerung beim Neubau eines Pflegeheimes in Beimerstetten – Bericht über den
aktuellen Stand
Kurz vor dem geplanten Spatenstich wurde der Bau des Pflegeheimes von der ausführenden Kreisbaugesellschaft vorerst ausgesetzt. Als wesentliche Gründe wurden die stark gestiegenen Baukosten sowie die aktuell steigenden Zinsen (von 1 % auf 3,5 %) genannt.
Es fanden bereits mehrere Gespräche mit Vertretern der Kreisbaugesellschaft, dem Vorsitzenden der Kreisbau sowie der Betreiberfamilie statt.
Auch eine Arbeitsgruppe aus dem Gemeinderat hat sich verstärkt mit diesem Thema befasst.
Durch eine Sondergenehmigung ist der Betrieb des bisherigen Pflegeheimes vorerst gesichert.
Das Ziel bleibt aber weiterhin, den Bau des Pflegeheimes schnellstmöglich umzusetzen.
TOP 8: Festlegung zur Bürgermeisterwahl
Für diesen Tagesordnungspunkt wurde die Sitzungsleitung vom stellvertretenden Bürgermeister, Herr Wittlinger übernommen.
Die Amtszeit von Bürgermeister Haas endet am 31.07.2023.
Nachdem Herr Bürgermeister Haas zum Beginn der Sitzung bereits eine erneute Kandidatur angekündigt hatte, wurden die Termine und alle notwendigen Formalitäten festgelegt und abgestimmt.
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Termin für die Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, den 07. Mai 2023 festgelegt.
b) Eine eventuell erforderliche Neuwahl findet am Sonntag, den 21. Mai 2023 statt.
c) Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen für die Wahl am 07. Mai 2023 wird auf
Dienstag, den 11. April 2023 festgesetzt.
d) Eine öffentliche Bewerbervorstellung, sofern mehr als eine Bewerbung eingeht, findet am
Freitag, den 21. April 2023 voraussichtlich in der Lindenberghalle statt.
e) Der Wahlbezirk wird auf das gesamte Gemeindegebiet festgelegt.
f) Als Wahlraum wird der Bürgersaal, Kirchgasse 1, 89179 Beimerstetten, festgelegt.
g) Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt gewählt:
Vorsitzender
Max Wittlinger, 1. stellvertretender Bürgermeister
1. stellv. Vorsitzende
Lisa-Marie Späth, 2. stellvertretende Bürgermeisterin
Beisitzer
Margit Eberbach
Silke Merk
Stellv. Beisitzer
Anja Lammel
Stefanie Heidenreich
h) Die Stellausschreibung erhält den Zusatz „Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder“.
TOP 9: Verschiedenes
Bushaltestellen im Ort
Die neuen Bushaltestellen sind soweit eingerichtet. In der Breitinger Straße ortseinwärts hatte das Bauhof-Team in der vergangenen Woche noch die letzten Pflasterarbeiten durchgeführt.
Zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 werden diese neue Haltestellen dann angefahren. Über einen Zeitraum von zwei Jahren werden die Fahrgastzahlen überwacht und dann entschieden, ob aus den provisorischen Haltestellen dann feste Haltestellen werden.
Umsetzung § 2b UStG – neueste Entwicklungen
Die Kommunen wurden am 16.11.2022 darüber informiert, dass der Bund eine Verlängerung der Optionsregelung (Festhalten am alten Umsatzsteuerrecht) bis 31.12.2024 plant. Vom Finanzausschuss des Bundestages wurde der Verlängerung am 30.11.2022 zugestimmt. Der Bundesrat wird sich Mitte Dezember noch mit diesem Thema befassen und dieser Optionsfristverlängerung mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen.
Die Verwaltung wird diese Optionsverlängerung bis 31.12.2024 in Anspruch nehmen und kann dann von den Erfahrungen der Städte und Kommunen, die ab 01.01.2023 das neue Recht anwenden, profitieren.
Inbetriebnahme Bahnsteig
Nach Informationen der DB geht der neue Bahnsteig pünktlich zum Fahrplanwechsel in Betrieb.