Neues aus Beimerstetten
Schöffenwahl 2023
Für die Amtszeit von 2024 bis Ende 2028 werden in Beimerstetten Frauen und Männer gesucht, die am Landgericht und am Amtsgericht Ulm als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann sich bis zum 26. April 2023, per Mail weckerle(@)beimerstetten.de oder per Post bei der Gemeinde Beimerstetten bewerben.
Gesucht werden Männer und Frauen, die in Beimerstetten wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle, die einen deutschen Pass haben un die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer das Schöffenamt ausüben möchte, sollte über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Das Amt verlang von den "Richtern ohne Robe" in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen.
Juristische Kenntnisse sind dagegen nicht erforderlich.
Der Beimerstetter Gemeinderat schlägt anhand der eingegangenen Bewerbungen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ulm in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen an 12 Sitzungen im Jahr beim Straf- oder Jugendgericht zum einsatz kommen. Ihr Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Sie bekommen eine Entschädigung und Ersatz von Fahrtkosten und Auslagen.
Infos, FAQs und das Bewerbimgsformular finden Sie hier