Neues aus Beimerstetten
Veröffentlichung von Geburtstagen
Aufnahme der Jubilare des Jahrgangs 1952 (ab 70. Geburtstag)
Die Gemeinde Beimerstetten veröffentlicht wöchentlich die Daten der Altersjubilare über 70 Jahre und älter bzw. Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit.
Für das kommende Jahr werden nun die Personen des Jahrgangs 1952 in die Geburtstagsliste aufgenommen.
Es ist vorgesehen, aufgrund des § 34 Abs. 2 des Meldegeset-zes vom 11.04.83 (Ges.Bl.S.117) die Daten von Alters- und Ehejubilaren weiterhin zu veröffentlichen. Die Bürger können
jedoch nach § 34 Abs. 4 des Meldegesetzes verlangen, dass die Veröffentlichung unterbleibt.
Wer von diesem Recht Gebrauch machen will, wird gebeten, dies bis zum 30.11.2021 schriftlich oder telefonisch dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.
Die Jubilare, die bereits früher eine Bekanntgabe nicht gestat-tet haben, werden – sofern uns bis zum o.a. Zeitpunkt keine Änderungsnachricht erreicht – weiterhin nicht veröffentlicht.