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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Unsere Gemeinde

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.feuerwehr-beimerstetten.de veröffentlichten Website der Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Barrieren sind nachstehend aufgeführt.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

YouTube-Videos:

  1. Beschreibung: Auf den Seiten "ChangeMeYouTube" sind YouTube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind
  2. Barrierefreie Alternative: Wir haben unter dem Video einen Beschreibungstext zu den Inhalten vom Video hinterlegt.

Barriere:

  1. Beschreibung: [Hier stehen die barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen.]
  2. Maßnahmen: [Hier stehen die Maßnahmen, die vorgenommen werden, um die Barriere zu beheben.]
  3. Zeitplan: [Hier steht bis wann die Barriere behoben sein wird.]
  4. Barrierefreie Alternative: [Hier stehen die barrierefreien Möglichkeiten, um alternativ an die Informationen zu gelangen.]

Geomap:

  1. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Lage & Anfahrt oder bei den Spielplätzen eingebunden.
  2. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (z.B. Lage der Spielplätze). Diese Informationen werden schnellstmöglich noch an anderer Stelle hinterlegt.

Bildergalerie:

  1. Beschreibung: Auf der Seite Bildergalerie sind die Bilder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen.
  2. Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter im Rathaus ergänzt.

Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

  1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    Startseite
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

Video ohne Audiodeskription:

  1. Beschreibung: Das Video ChangeMeVideo weißt keine Audiodeskription auf.
  2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart des Videos kann keine Audiobeschreibung im Video hinterlegt werden.
  3. Barrierefreie Alternative: Im Anschluss des Videos befindet sich eine Beschreibung der Inhalte in Textform. Diese Beschreibung behinhaltet auch Verlinkungen zu detailierten Informationen auf entsprechenden Inhaltsseiten.

Externe Verlinkung in den Menüs:

  1. Beschreibung: Externe Verlinkung in den Menüs.
  2. Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt. Auf der Inhaltsseite findet eine kurze Beschreibung des externen Inhaltes, sowie eine Verlinkung statt.

Links nicht korrekt betitelt:

  1. Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben

Firmenliste als "Meldungen":

  1. Beschreibung: Das Formular "Meldung abgeben" zum Thema Sanierung und Ortsentwicklung ist durch die interaktive Kartenanwendung nicht vollständig barrierefrei. Auch auf der Seite, der schon abgegebenen "Meldungen" finden Sie eine Karte, die nicht im vollen Umfang zugänglich ist.
  2. Barrierefreie Alternative: Neben dem Formular finden Sie ebenfalls die Kontaktdaten zum Rathaus. Geben Sie uns Ihre Anregung gerne telefonisch oder per E-Mail durch. Die bereits abgegebenen Meldungen sind auch unter der Karte aufgelistet.

Startseite Kalenderblatt:

  1. Beschreibung: Die Kalenderblatt-Funktion der Startseite, sowie das Durchblättern der einzelnen Veranstaltungen ist nicht im vollem Umfang barrierefrei möglich
  2. Barrierefreie Alternative: Natürlich sind dennoch alle unsere Veranstaltungen barrierefrei abrufbar auf der Startseite über den Button "Alle Veranstaltungen anzeigen" oder direkt auf der Seite Veranstaltungen.

Sitzungskalender:

  1. Beschreibung: Auf der Seite "Sitzungskalender" ist eine Kalenderblatt-Fuktion eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  2. Barrierefreie Alternative: Alle Termine in diesem Kalender finden Sie auch als barrierefreie Variante auf der Seite "Sitzungstermine"

Externer Dienst:

  1. Beschreibung: Auf der Seite "Sitzungskalender" ist ein externer Dienst eingebunden welcher nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  2. Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden die Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten überarbeitet werden. Die Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Teilbereich:

  1. Beschreibung: [Hier stehen die nicht barrierefreien Bereiche, Inhalte oder Funktionen, für die Sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach geltend machen.]
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.: [Wenn die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Ihnen eine Ausnahmegenehmigung wegen unverhältnismäßiger Belastung erteilt hat, verlinken Sie diese bitte, ansonsten begründen Sie bitte Ihre unverhältnismäßige Belastung.]
  3. Barrierefreie Alternative: [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Bildergalerie:

  1. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 70 Bildern unverhältnismäßig.
  3. Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbums liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Freiwilligen Feuerwehr Beimerstetten bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG

Inhalt:

  1. Beschreibung: [Hier stehen die Inhalte oder Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen und nicht barrierefrei sind.]
  2. Barrierefreie Alternative: [Wenn vorhanden, hier eine barrierefreie Möglichkeit (Alternative) angeben.]

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.12.2025 erstellt und zuletzt am 3.12.2025 durch eine Selbstprüfung überprüft und aktualisiert. [Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung nach Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a verwendete Methode.]

- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Ansprechpartner: Herr Bürgermeister Haas

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Wir sind bemüht und sehen es als unsere Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

(Kontakt des Ansprechpartners für Barrierefreiheit)