Gemeinde will gesteuerten Windkraft-Ausbau
Erstelldatum07.08.2023
Stellungnahme zum Regionalplan: Fast alle Waldflächen ausgenommen
Die Gemeinde Beimerstetten unterstützt den Ausbau der Windkraft, legt aber Wert auf ein verträgliches Vorgehen. In einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans definieren Gemeinderat und Bürgermeister Flächen, die aus der Planung herausgenommen werden sollen. „Insgesamt sind wir der Meinung, dass Beimerstetten einen großen Teil zur Lösung beiträgt“, heißt es in dem Schreiben an den Regionalverband Donau-Iller. Gesetzlich vorgegeben ist, dass 1,8 Prozent der Regionsfläche für Windkraftgebiete zur Verfügung stehen müssen. Stand heute sind es rund 0,43 Prozent. Das heißt: rund 100 weitere Vorranggebiete müssen hinzukommen.
Verband will Ausbau steuern
Um den Windkraft-Ausbau steuern zu können, zielt der Regionalverband darauf ab, ausreichend Vorranggebiete auszuweisen und außerhalb liegende Areale auszuschließen. Derzeit stehen Suchraumflächen im Fokus, die Grundlage zukünftiger Vorranggebiete sein können. Die Gemeinde Beimerstetten berücksichtigt dabei unter anderem besonders schützenswerte Strukturen und kommunale Vorhaben. Zudem sollen Ortschaften nicht von Windanlagen umzingelt werden. Zu vermeiden ist außerdem eine Überforderung von Landschaften und Landschaftsräumen. Grundsätzliche Ausschlusskriterien sind zum Beispiel zu geringe Abstände zu Siedlungen und Naturschutzerwägungen. Rund 87 Prozent der Regionsfläche kommen wegen Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen ohnehin nicht infrage.
Waldflächen ausgeschlossen
Der Beimerstettener Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme die Waldflächen für den Windkraft-Ausbau fast vollständig ausgenommen. Grund: Auf der Gemeinde-Gemarkung gibt es im Vergleich zur gesamten Landesfläche ohnehin nur unterdurchschnittlich viel Wald. Nur im Norden hält die Gemeinde ein überschaubares Areal für denkbar. Das Gebiet zwischen Beimerstetten und Eiselau will die Gemeinde ebenfalls ausschließen. Die Anlagen könnten einer Entwicklung der Kommune Richtung Westen im Wege stehen. Im Bereich Gurgelhau, Breitfilde und Obere Filde sollen neben dem Wald auch die Wiesen- und Ackerflächen frei von Windrädern bleiben. Dies ist ein für die Bürgerinnen und Bürger wichtiges Naherholungsgebiet.
Der Regionalverband Donau-Iller wird auf Basis der kommunalen Stellungnahmen ein gesamträumliches Planungskonzept erarbeiten. Es wird die Grundlage für die Teilfortschreibung des Regionalplans darstellen, die Ende 2025 beschlossen werden soll.
Verband will Ausbau steuern
Um den Windkraft-Ausbau steuern zu können, zielt der Regionalverband darauf ab, ausreichend Vorranggebiete auszuweisen und außerhalb liegende Areale auszuschließen. Derzeit stehen Suchraumflächen im Fokus, die Grundlage zukünftiger Vorranggebiete sein können. Die Gemeinde Beimerstetten berücksichtigt dabei unter anderem besonders schützenswerte Strukturen und kommunale Vorhaben. Zudem sollen Ortschaften nicht von Windanlagen umzingelt werden. Zu vermeiden ist außerdem eine Überforderung von Landschaften und Landschaftsräumen. Grundsätzliche Ausschlusskriterien sind zum Beispiel zu geringe Abstände zu Siedlungen und Naturschutzerwägungen. Rund 87 Prozent der Regionsfläche kommen wegen Ausschlusskriterien für Windkraftanlagen ohnehin nicht infrage.
Waldflächen ausgeschlossen
Der Beimerstettener Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme die Waldflächen für den Windkraft-Ausbau fast vollständig ausgenommen. Grund: Auf der Gemeinde-Gemarkung gibt es im Vergleich zur gesamten Landesfläche ohnehin nur unterdurchschnittlich viel Wald. Nur im Norden hält die Gemeinde ein überschaubares Areal für denkbar. Das Gebiet zwischen Beimerstetten und Eiselau will die Gemeinde ebenfalls ausschließen. Die Anlagen könnten einer Entwicklung der Kommune Richtung Westen im Wege stehen. Im Bereich Gurgelhau, Breitfilde und Obere Filde sollen neben dem Wald auch die Wiesen- und Ackerflächen frei von Windrädern bleiben. Dies ist ein für die Bürgerinnen und Bürger wichtiges Naherholungsgebiet.
Der Regionalverband Donau-Iller wird auf Basis der kommunalen Stellungnahmen ein gesamträumliches Planungskonzept erarbeiten. Es wird die Grundlage für die Teilfortschreibung des Regionalplans darstellen, die Ende 2025 beschlossen werden soll.