Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers schrittweise ihre Gültigkeit. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.
Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.Wo stelle ich den Antrag?
Sie können den Antrag mit den Unterlagen entweder bei Ihrem Bürgermeisteramt abgeben oder direkt per Post zu Ihrer zuständigen Führerscheinstelle (dann entfällt die Gebühr von 5,10 €) senden.
Abgabe im Bürgermeisteramt:
Zum Umtausch benötigen Sie ihren bisherigeren Führerschein, einen Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild. Der Antrag ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 5,10 €.
Weitere Informationen zum Umtausch sowie einen Termin zum Umschreiben erhalten Sie telefonisch unter 07348 967175-00 oder online unter www.beimerstetten.de
Ihre Gemeindeverwaltung
Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.
Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.Wo stelle ich den Antrag?
Sie können den Antrag mit den Unterlagen entweder bei Ihrem Bürgermeisteramt abgeben oder direkt per Post zu Ihrer zuständigen Führerscheinstelle (dann entfällt die Gebühr von 5,10 €) senden.
Abgabe im Bürgermeisteramt:
Zum Umtausch benötigen Sie ihren bisherigeren Führerschein, einen Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild. Der Antrag ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 5,10 €.
Weitere Informationen zum Umtausch sowie einen Termin zum Umschreiben erhalten Sie telefonisch unter 07348 967175-00 oder online unter www.beimerstetten.de
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