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Luftbild von Beimerstetten
Wegweiser Beimerstetten
Blühende Wiese mit Blick auf den Kirchturm

Neues aus Beimerstetten

Öffentliche Bekanntmachung

Erstelldatum05.12.2024

Dachgaubensatzung

Aufstellung und Veröffentlichung der Satzung über die Zulässigkeit von Dachgauben und Dacheinschnitten (Dachgaubensatzung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Beimerstetten hat am 21.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 74 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften zur Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben und Dacheinschnitten (Dachgaubensatzung) beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften (Dachgaubensatzung) gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich über das gesamte bebaute Gemeindegebiet mit Ausnahme der Ortsteile Eiselau und Hagen sowie der Aussiedlerhöfe.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Zulässigkeit von Dachgauben bzw. Dacheinschnitten ist in der Gemeinde durch die zuletzt 2005 geänderte Dachgaubensatzung geregelt. Da die bislang gültige Satzung inzwischen als zu stark einschränkend angesehen wird sollen nun durch eine neue Satzung flexiblere Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Dachgauben bzw. Dacheinschnitten erlassen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt gem. § 74 Abs. 6 LBO im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 16.12.2024 bis einschließlich zum 17.01.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde  sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info(@)beimerstetten.deübermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07348 967175-00 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Kirchgasse 1, 89179 Beimerstetten zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Beimerstetten, den 06.12.2024
gez. Haas   
Bürgermeister

Entwurf Gaubensatzung (PDF-Dokument, 60,40 KB, 05.12.2024)
Entwurf Gaubensatzung - Begründung (PDF-Dokument, 80,86 KB, 05.12.2024)