Aktueller Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe) im Landkreis Alb Donau Kreis
Im Landkreis Alb-Donau-Kreis wurde in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich Loeffler Institut (FLI) bestätigt.
Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wurden bereits Maßnahmen ergriffen (siehe unten).
Worum geht es?
Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) ist eine Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft, ihren natürlichen Wirten aber vor allem in Wildvögeln hat. Das Risiko einer Übertragung auf Menschen wird als sehr gering eingeschätzt.
Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
• Im betroffenen Betrieb wurden die Tiere nach tierseuchen¬rechtlichen Vorgaben getötet und ordnungsgemäß beseitigt.
• Es wurde eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet: Im Umkreis von 3 km (Schutzzone) und 10 km (Überwachungszone) um den Betrieb gelten besondere Auflagen.
• Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gilt eine Aufstallungspflicht (Stall oder so, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist).
• Der Transport und Verkauf von Geflügel sowie Eiern und tierischen Nebenprodukten ist in den Zonen stark eingeschränkt.
Was bedeutet das für Geflügelhalterinnen und -halter?
Wenn Sie Geflügel halten (auch Kleinhaltungen), sind Sie verpflichtet:
• Ihre Haltung beim Veterinäramt zu melden, auch bei Kleinstbeständen.
• Im Fall einer Haltung in der Schutzzone oder Überwachungszone: Aufstallung der Tiere, tägliche Kontrolle, strikte Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. Desinfektion, Schutzkleidung, Nagerbekämpfung).
Was bedeutet das für alle Bürgerinnen und Bürger?
• Der Verzehr von Geflügel, Eiern oder Geflügelprodukten ist nach aktuellem Stand unbedenklich. Das Virus wird durch normales Erhitzen (z. B. beim Kochen) sicher abgetötet.
• Beim Spaziergang im Freien: Achten Sie darauf, keinen Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln, Vogelkot oder Stallbereichen mit Geflügel zu haben. Insbesondere: Hunde anleinen, keine toten Vögel anfassen oder mitnehmen.
• Sollten Sie eine größere Anzahl kranker oder toter Wildvögel entdecken: Bitte melden Sie dies der Ortspolizeibehörde Beimerstetten unter 07348 967175-00 oder per Mail info(@)beimerstetten.de
Weitere Informationen erhalten Sie hier über die Homepage des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis




