Geplante Gebührenerhöhung für Personalausweise
Neue Gebühren Personalausweis
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. In diesem Zusammenhang werden die Gebühren für Personalausweise angepasst, um eine weiterhin zuverlässige und kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Ab Samstag, den 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Gebühren für die Ausstellung von Pässen ändern sich nicht. Die Gebühren gelten bundesweit, die Gemeinden sind an die Gebührensätze in der Verordnung gebunden.
Personalausweis
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Reisepass
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 70,00 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Expresszuschlag: 32,00 Euro
Digitales Passbild in der Behörde (PointID): 6,00 Euro
Seit dem 01. Mai 2025 sind für Ausweise und Pässe nur noch digitale biometrische Fotos zulässig. Die Fotos können bei der Behörde vor Ort oder bei einem Dienstleister, wie z.B. Fotograf, Drogeriemarkt etc. erstellt werden. Sie erhalten vom Dienstleister einen QR-Code den Sie zur Antragstellung mitbringen müssen. Fotos von Kleinkindern können mit dem Aufnahmegerät in der Behörde nicht zuverlässig erstellt werden. Hier empfehlen wir, das Foto von einem Dienstleister erstellen zu lassen und den QR-Code zur Beantragung mitzubringen.
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente und denken Sie rechtzeitig vor Ablauf an die Neubeantragung. Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise liegt derzeit bei ca. 2 Wochen, bei Reisepässen bei ca. 4 Wochen.



