Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Landtag von Baden-Württemberg hat am 4. Februar 2026 eine Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Diese tritt zum 1. Juni 2026 in Kraft und bringt eine wichtige Neuerung für den öffentlichen Raum mit sich:
Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Rauchverbot an allen Bus- und Bahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Was ist künftig verboten?
Das Verbot umfasst nicht nur das Rauchen von Zigaretten, sondern auch die Nutzung von
• E-Zigaretten
• E-Shishas
• Tabakerhitzern
• sowie vergleichbaren Produkten
Damit soll insbesondere der Schutz von wartenden Fahrgästen verbessert werden – vor allem von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und gesundheitlich empfindlichen Personen.
Für die Einhaltung und Umsetzung des Rauchverbots ist jeweils der Betreiber der Haltestelle zuständig. Zur Unterstützung bei der Umsetzung werden derzeit einheitliche Designvorlagen für Hinweisschilder und Aufkleber erstellt.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen das Rauchverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gemeinsam für mehr Rücksicht im öffentlichen Raum. Das Rauchverbot an Haltestellen dient dem Schutz aller Fahrgäste und trägt zu einem angenehmeren Aufenthalt im öffentlichen Raum bei. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.



