In der Übersicht
Informationen zu den Steuern und Gebühren der Gemeinde Beimerstetten finden Sie auf dieser Seite. Mit einem einfachen Klick auf das Plus-Symbol erhalten Sie genauere Informationen zum jeweiligen Thema.
Steuern
Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Versand der Jahresbescheide - neue Grundsteuer ab 01.01.2025
Ende Januar Ihnen die Grundsteuerbescheide für das Steuerjahr 2025 zugestellt. Sollten Sie keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, liegen der Gemeinde Beimerstetten noch keine Informationen zu Ihrem Aktenzeichen vor. Die Gemeinde Beimerstetten wird sofort tätig, sobald eine Information vom Finanzamt vorliegt.
Da dies das erste Jahr ist, in dem die Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuerrecht erhoben wird, möchten wir Sie noch über ein paar Dinge informieren.
- Ihre Grundsteuer berechnet sich wie bisher aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
- Der Grundsteuermessbetrag wurde anhand der von Ihnen abgegebenen Hauptfeststellung vom Finanzamt neu festgelegt und kann auch nur vom Finanz-amt erläutert und geändert werden.
- Der Hebesatz wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2024 beraten und ebenfalls neu festgelegt. Dieser wurde so berechnet, dass die Gemeinde keine Steigerung oder
Verringerung des Steueraufkommens (aufkommensneutral) zu erwarten hat. Aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage für die Grundsteuermessbeträge kann es zwischen der
Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie den einzelnen Grundstücken zu Belastungsverschiebungen kommen.
- Der Grundsteuerbescheid ist ein Dauerbescheid. Sie zahlen die darin festgesetzten Beträge auch in den nächsten Jahren. Sie werden nicht erneut daran erinnert.
Bitte lesen Sie das Beiblatt zu Ihren Grundsteuermessbetrag durch. Darauf finden viele nützliche Informationen und Hinweise über Ihre Möglichkeiten gegen die einzelnen Festsetzungen vorzugehen.
Basisinfos und Hinweise
Das Bundesgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruht noch auf veralteten Wertverhältnissen. Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt. Das Landesgrundsteuergesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:
- Durch das Finanzamt:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Hinweis: Auf die Bebauung kommt es nicht an. - Durch das Finanzamt:
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Hinweis: Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuer-Messbescheid festgesetzt. Dieser bildet die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer. - Durch die Gemeinde:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Hinweis: Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus dem von der Gemeinde ab dem Jahr 2025 zu erlassenden Grundsteuerbescheid. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist, neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen, der in Ihrer Gemeinde im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz.
Wie wurden die Hebesätze festgelegt?
Die Gemeinde Beimerstetten hat die Hebesätze so kalkuliert, dass die Einnahmen der Gemeinde in etwa auf dem Niveau von 2024 bleiben. Es ging dabei nicht darum, die Steuerlast einzelner Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen oder zu senken, sondern um eine gerechte Verteilung im Rahmen der Reform.
Werden die Hebesätze in Zukunft weiter angepasst?
Die aktuellen Hebesätze wurden so festgelegt, dass sie die Einnahmen stabil halten. Allerdings können zukünftige Anpassungen notwendig werden, wenn die finanzielle Lage der Gemeinde oder die Anforderungen an den Haushalt sich ändern. Seit 2006 (!) hat die Gemeinde die Hebesätze nicht erhöht, was in vielen anderen Gemeinden erfolgt ist. Im Nachgang wird reflektiert, ob die gewünschte Einnahmehöhe erreicht wurde oder nicht. Anschließend kann der Gemeinderat darüber erneut beraten. Die Hebesatzhöhe der Zukunft wird sich an den finanziellen Notwendigkeiten orientieren.
Warum berücksichtigt die Grundsteuer nicht den Wert von Gebäuden?
In Baden-Württemberg wird nur der Bodenwert als Grundlage verwendet. Dies hat der Gesetzgeber so entschieden, um die Berechnung zu vereinfachen. Ob ein Gebäude neu und hochwertig oder älter und einfacher ist, spielt daher keine Rolle.
Warum kann die Gemeinde keine individuellen Anpassungen machen?
Die Gemeinde hat nur begrenzten Einfluss auf die Grundsteuer. Das Finanzamt legt die Grundsteuerwerte und Messbeträge fest. Die Gemeinde kann lediglich den Hebesatz bestimmen. Individuelle Veränderungen ergeben sich ausschließlich aus der neuen Berechnungsgrundlage des Landes.
Was bedeutet "aufkommensneutral" und warum steigt die Belastung mancher Steuerpflichtiger dennoch?
„Aufkommensneutral“ bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt nicht mehr Grundsteuern einnimmt als zuvor. Das heißt aber nicht, dass für alle Grundstücke die Steuer gleichbleibt. Manche zahlen mehr, andere weniger – das hängt von der neuen Bewertungsgrundlage ab.
Beispiele (nur Auszug):
• Ein Einfamilienhaus zahlt künftig etwa 250 Euro (vorher: 228 Euro).
• Eine Eigentumswohnung zahlt weniger: rund 112 Euro (vorher: 147 Euro).
• Für ein unbebautes Grundstück steigen die Kosten auf 597 Euro statt 484 Euro
• Ein Gewerbegrundstück zahlt künftig deutlich weniger als bisher z.B. 5.500 € - künftig nur noch ca. 1.700 €.
• Landwirtschaftliche Grundstücke zahlen mal mehr und mal weniger; hier in einem Fall bisher 1.160 € und künftig ca. 1.480 €.
Was ist bei einem fehlerhaften Bescheid zu tun?
Falls Eigentümer Fehler im Grundsteuerwert oder Messbetrag vermuten, sollten sie sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Die Gemeinde hat keine Einsicht in die Berechnungen des Finanzamts und kann hierzu keine Auskünfte geben.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis ermittelt. Diese können kostenlos über den Gutachterausschuss Baden-Württembergeingesehen werden.
Vom Finanzministerium Baden-Württemberg wurde ein Flyer (PDF-Dokument, 391,07 KB, 09.06.2022) entwickelt, der bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform weiterhilft.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:
Nähere Informationen finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
Steuerhebesätze - Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
Hebesatz Grundsteuer A
- 460 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B
- 245 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer
- 340 v.H.
Hundesteuer
Hundesteuer für den ersten Hund
- 90,00 €
Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund
- 180,00 €
Fälligkeit
- Die Zahlung der Steuer erfolgt einmal jährlich
Gebühren
Wassergebühren
Allgemeines
- Die Gemeinde Beimerstetten ist Mitglied im Zweckverband „Wasserversorgung Ulmer Alb“ mit Sitz in Blaustein
- Dem Zweckverband gehören neben Beimerstetten die Gemeinden Bernstadt, Langenau, Westerstetten, Lonsee, Dornstadt, Blaustein und Teilorte der Stadt Ulm an
Wasserhärte
- Das Wasser liegt im Härtebereich 3
Trinkwasseranalyse
- Die aktuelle Trinkwasseranalyse können Sie hier abrufen
Wassergebühr
- Ab dem 01.01.2024 2,60 €/m³ (vorher 2,60 €/m³) zzgl. 7 % Mwst.
Fälligkeiten
- Die Abschlagszahlungen erfolgen jeweils zum 30.03./30.06. und 30.09
- Zum Jahresende werden die Wasserzähler abgelesen. Im Anschluss erfolgt eine Endabrechnung
Gesplittette Abwassergebühr - Schmutz- und Niederschlagswasser
Allgemeines
- Das Schmutzwasser unserer Gemeinde wird in die Kläranlage Bernstadt eingeleitet
- Betrieben wird diese vom Zweckverband Mittleres Lonetal, dem neben Beimerstetten die Gemeinden Westerstetten, Bernstadt, Breitingen und Holzkirch angehören
Schmutzwassergebühr
- Die Schmutzwassergebühr beträgt ab 01.01.2024 2,95 €/m³ (vorher 2,06 €/m³)
- Sie wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet
Niederschlagswassergebühr
- Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,67 €/m² (vorher 0,50 €/m²)
- Die Gebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken
- Sie berechnet sich aus der an den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen Flächen
Kindergartengebühren
Allgemeines
- Das Kinderhaus Sonnenschein sowie die Kindertagesstätte Lagune bieten viele verschiedene Betreuungsangebote an
Gebühren
- Zu den aktuellen Kindergartengebühren geht es hier (PDF-Dokument, 106,10 KB, 23.12.2024) (PDF-Dokument, 104,26 KB, 23.12.2024)
Müllgebühren
NEU
- Für die Erhebung der Müllgebühren ist seit dem 01.01.2023 der Landkreis zuständig.
Weitere Informationen
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis