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Luftbild von Beimerstetten
Wegweiser Beimerstetten
Blühende Wiese mit Blick auf den Kirchturm

Steuern & Gebühren

In der Übersicht

Informationen zu den Steuern und Gebühren der Gemeinde Beimerstetten finden Sie auf dieser Seite. Mit einem einfachen Klick auf das Plus-Symbol erhalten Sie genauere Informationen zum jeweiligen Thema.

Steuern

Grunsteuerreform ab dem 01.01.2025

Basisinfos und Hinweise zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten
Das Bundesgericht hat 2018 entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung beruht noch auf veralteten Wertverhältnissen. Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird somit landesspezifisch geregelt. Das Landesgrundsteuergesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden daher schon im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.

Ergänzend dazu beabsichtigt die Finanzverwaltung des Landes voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 Erläuterungen und Ausfüllhilfen zur Steuererklärung zu veröffentlichen. Zu finden sind diese hier.

Das neue Verfahren sieht folgende Schritte vor:

  1. Durch das Finanzamt:
    Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
    Hinweis: Auf die Bebauung kommt es nicht an.
  2. Durch das Finanzamt:
    Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
    Hinweis: Der Grundsteuermessbetrag wird, wie bisher, durch das Finanzamt im Grundsteuer-Messbescheid festgesetzt. Dieser bildet die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer.
  3. Durch die Gemeinde:
    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
    Hinweis: Die tatsächlich zu leistende Grundsteuer ergibt sich aus dem von der Gemeinde ab dem Jahr 2025 zu erlassenden Grundsteuerbescheid.Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ist, neben den bodenwertgeprägten neuen Grundsteuermessbeträgen, der in Ihrer Gemeinde im Jahr 2025 anzuwendende Hebesatz. Die Gemeinde kann den Hebesatz für 2025 erst festsetzen, wenn sie für die auf ihrem Gebiet liegenden Grundstücke die neuen Messbeträge aus den Messbescheiden des Finanzamts kennt. Diese Datenbasis wird den Gemeinden voraussichtlich erst im Jahr 2024 vollständig vorliegen. Vorher lässt sich daher nicht sagen, wie hoch der Hebesatz im Jahr 2025 sein wird und in der Folge auch nicht, wie hoch die Grundsteuer 2025 für die einzelnen Grundstücke sein wird.

In der Steuererklärung müssen Sie auch Angaben zu dem am Stichtag 1. Januar 2022 für Ihr Grundstück maßgebenden Bodenrichtwert machen.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 werden aktuell durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis ermittelt. Diese können frühestens ab Juli 2022 kostenlos über den Gutachterausschuss Baden-Württemberg eingesehen werden. Wir bitten Sie deshalb, ab Juli 2022 die genannte Seite aufzusuchen um Ihren Bodenrichtwert zu erfahren.

Vom Finanzministerium Baden-Württemberg wurde ein Flyer (PDF-Dokument, 391,07 KB, 09.06.2022) entwickelt, der bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform weiterhilft.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform:
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie hier und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.

Steuerhebesätze ab 2014 - Grund- und Gewerbesteuer

Hebesatz Grundsteuer A

  • 320 v.H.

Hebesatz Grundsteuer B

  • 300 v.H.

Hebesatz Gewerbesteuer

  • 340 v.H.

Hundesteuer

Hundesteuer für den ersten Hund

  • 90,00 €

Hundesteuer für den zweiten und jeden weiteren Hund

  • 180,00 €

Fälligkeit

  • Die Zahlung der Steuer erfolgt einmal jährlich

Gebühren

Wassergebühren

Allgemeines

  • Die Gemeinde Beimerstetten ist Mitglied im Zweckverband „Wasserversorgung Ulmer Alb“ mit Sitz in Blaustein
  • Dem Zweckverband gehören neben Beimerstetten die Gemeinden Bernstadt, Langenau, Westerstetten, Lonsee, Dornstadt, Blaustein und Teilorte der Stadt Ulm an

Wasserhärte

  • Das Wasser liegt im Härtebereich 3

Trinkwasseranalyse

  • Die aktuelle Trinkwasseranalyse können Sie hier abrufen

Wassergebühr

  • Ab dem 01.01.2024 2,60 €/m³ (vorher 2,60 €/m³) zzgl. 7 % Mwst.

Fälligkeiten

  • Die Abschlagszahlungen erfolgen jeweils zum 30.03./30.06. und 30.09
  • Zum Jahresende werden die Wasserzähler abgelesen. Im Anschluss erfolgt eine Endabrechnung

Gesplittette Abwassergebühr - Schmutz- und Niederschlagswasser

Allgemeines

  • Das Schmutzwasser unserer Gemeinde wird in die Kläranlage Bernstadt eingeleitet
  • Betrieben wird diese vom Zweckverband Mittleres Lonetal, dem neben Beimerstetten die Gemeinden Westerstetten, Bernstadt, Breitingen und Holzkirch angehören

Schmutzwassergebühr

  • Die Schmutzwassergebühr beträgt ab 01.01.2024 2,95 €/m³ (vorher 2,06 €/m³)
  • Sie wird nach dem Frischwasserverbrauch berechnet

Niederschlagswassergebühr

  • Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,67 €/m² (vorher 0,50 €/m²)
  • Die Gebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken
  • Sie berechnet sich aus der an den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossenen Flächen

Kindergartengebühren

Allgemeines

  • Das Kinderhaus Sonnenschein sowie die Kindertagesstätte Lague bieten viele verschiedene Betreuungsangebote an

Gebühren

Müllgebühren

NEU

  • Für die Erhebung der Müllgebühren ist seit dem 01.01.2023 der Landkreis zuständig.

Weitere Informationen

  • Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis