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Luftbild von Beimerstetten
Wegweiser Beimerstetten
Blühende Wiese mit Blick auf den Kirchturm

Bauen

In der Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Bauen in der Gemeinde Beimerstetten. Zusammengetragen haben wir Ihnen verschiedene Bebauungspläne und Öffentliche Bekanntmachungen sowie Informationen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Filde, Gemeinsamer Gutachterausschuss, die aktuelle Bodenrichtwerte und allgemeine Informationen zum Sanierungsgebiet. Mit einem einfachen Klick auf das Plus-Symbol erhalten Sie nähere Informationen zum jeweiligen Thema.

Aufstellung Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage Hagen"

Der Gemeinderat der Gemeinde Beimerstetten hat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage Hagen“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Gebiet befindet sich südlich der Ortslage Beimerstettens im Ortsteil Hagen. Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstückes Nr. 2565/1, ein Teilbereich des Flst. Nr. 2566/8 sowie das Flst. Nr. 2552 (externe Ausgleichsfläche).
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.02.2025 maßgebend. Der Planbereich ist im untenstehenden Planausschnitt dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage geschafften werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtliche Untersuchung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 17.03.2025 bis einschließlich zum 17.04.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können hier sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)beimerstetten.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter Telefonnummer: 07348 967175-00zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Beimerstetten, Kirchgasse 1, 89179 Beimerstetten zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beimerstetten, den 07.03.2025
gez. Haas Bürgermeister

Vorentwurf Bebauungsplan Agri-PV-Anlage Hagen - Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 226,08 KB, 12.03.2025)
Vorentwurf Bebauungsplan Agri-PV-Anlage Hagen - Textteil (PDF-Dokument, 144,22 KB, 12.03.2025)
Vorentwurf Bebauungsplan Agri-PV-Anlage Hagen - Begründung (PDF-Dokument, 181,26 KB, 12.03.2025)
Umweltbericht - Agri-PV-Anlage Hagen (PDF-Dokument, 3,12 MB, 12.03.2025)
Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung - Agri-PV-Anlage Hagen (PDF-Dokument, 5,34 MB, 12.03.2025)

Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Dornstadter Weg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Beimerstetten hat am 18.07.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Dornstadter Weg“ aufzustellen. Am 20.02.2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Beimerstettens zwischen der Dornstadter Straße (L 1239) im Westen und der Bahnstrecke Stuttgart – Ulm im Osten. Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstückes Nr. 2164 sowie 2152 (externe Ausgleichsmaßnahme).
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.02.2025 maßgebend. Der Planbereich ist im untenstehenden Planausschnitt dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage geschafften werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich des Umweltberichtes, des Blendgutachtens und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 17.03.2025 bis einschließlich zum 17.04.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Ziele des Umweltschutzes, der Feststellung des aktuellen Zustands und Bewertung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaft, Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter Mensch (temporäre Beeinträchtigungen durch Lärm u. Schadstoffe während der Bautätigkeiten), Arten und Biotope (Auswirkungen auf geschützte Tierarten der Artengruppe Vögel), Boden/Wasser (Beeinträchtigung durch Bodenversiegelung und Überformung der Böden, Oberflächenwasserabfluss, Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion, Auswirkungen auf das Mikroklima), Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen auf das Landschaftsbild), Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehen Eingriffe im Plangebiet.
Untersuchungen zum speziellen Artenschutz gem. § 44 BNatSchG mit Informationen zu Ablauf, Umfang, Untersuchungsraum, den vorgefundenen Habitatstrukturen im Untersuchungsraum und der Bedeutung dieser für Flora und Fauna, dem zu erwartenden Artenspektrum im Plangebiet, den Einschätzungen der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna und der Prüfung der arten-schutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise d.h. notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich von Lebensraumverlusten.
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
Regierungspräsidium Tübingen mit dem Hinweis auf die Qualität der Böden gemäß Flurbilanz sowie der Bedeutung des Einsatzes erneuerbarer Energien für den Klimaschutz, auch im Hinblick auf das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg und dessen Zielsetzungen.

Die genannten Unterlagen können hier sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info(@)beimerstetten.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter Telefonnummer: 07348 967175-00 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Beimerstetten, Kirchgasse 1, 89179 Beimerstetten zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Beimerstetten, den 07.03.2025

gez. Haas Bürgermeister

Entwurf Bebauungsplan - Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 516,30 KB, 12.03.2025)
Entwurf Bebauungsplan - Textteil (PDF-Dokument, 169,63 KB, 12.03.2025)
Entwurf Bebauungsplan - Begründung (PDF-Dokument, 155,34 KB, 12.03.2025)
Blendgutachten (PDF-Dokument, 285,76 KB, 12.03.2025)
Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (PDF-Dokument, 5,67 MB, 12.03.2025)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 1,77 MB, 12.03.2025)
Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF-Dokument, 212,39 KB, 12.03.2025)

Bebauungsplan Gewerbegebiet Filde

Allgemeines
Die Gemeinde hat im Norden, westlich der L1165, ein Gewerbegebiet erschlossen. Der Satzungsbeschluss war am 14.11.2019. Die Grundstücke sind bereits größten Teils vergeben.

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan kann im Entwurf nachfolgend über den Adobe Reader geöffnet und heruntergeladen werden.

Rückfragen
Bei Fragen rund um das Gewerbegebiet Filde steht Ihnen Herrn Bürgermeister Andreas Haas gerne zur Verfügung, E-Mail schreiben

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Allgemeines

  • Alle Städte und Gemeinden des Alb-Donau-Kreises haben sich zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle bei der Stadt Ehingen zusammengeschlossen.
  • Diese Bündelung der 55 einzelnen Kommunen stärkt die fachliche Kompetenz im Bereich der Grundstücksbewertung, ermöglicht eine qualifiziertere Marktbewertung und lässt eine rechtssichere Ableitung der Bodenrichtwerte zu.
  • Auch die Gemeinde Beimerstetten gehört diesem Gremium an.
  • Der lokale Gutachterausschuss hat seine Tätigkeit zum 31. Januar 2021 beendet. Seit dem 01. Februar 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss dessen Aufgaben übernommen.

Weitere Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer und Bodenrichtwerte

Rückfragen
Bei Rückfragen zu folgenden Themen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen:

  • Führung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Erstattung von Gutachten
  • Erteilung von Auskünften und weitere Verwaltungsaufgaben und wie diese im Baugesetzbuch geregelt sind


Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterauschuss
Stadt Ehingen
Lindenstraße 22-24
89584 Ehingen (Donau)
Telefonnummer: 07391 503-134
E-Mail schreiben

Bodenrichtwertkarte Stand 01.01.2022

Bodenrichtwertkarten

  • Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen für den gesamten Alb-Donau-Kreis ermittelt
  • Sie können ab sofort kostenlos eingesehen werden

Die Bodenrichtwertkarte enthält Richtwerte, welche vom Gutachterausschuss in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt alle 2 Jahre festgelegt werden. Die darin enthaltenen Zahlen sind grobe Richtlinien und dienen dazu, den Wert des einzelnen Grundstückes im Einzelfall zu prüfen.

Bedeutung der Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel (PDF-Dokument, 35,82 KB, 27.09.2022)

Neue Grundsteuerreform zum 01.01.2025

  • Für Ihre Steuererklärung bezüglich der Grundsteuerreform 2025 benötigen Sie den Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022. Der Wert zum Stichtag 31.12.2020 ist nicht relevant
  • Bei Fragen zur Grundsteuerreform können Sie sich auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes sowie über den Steuerchatbot informieren
  • Gerne können Sie sich auch direkt an Ihr zuständiges Finanzamt wenden

Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“ - Abgeschlossen

  • Das Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“ ist im Rahmen des Städtebauförderprogrammes, Bund-Länder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP) zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen und abgerechnet worden
  • Der Bescheid über die Abrechnung der LRP-Maßnahme „Beimerstetten-Ortskern“ erfolgte am 20.01.2021 durch das Regierungspräsidium Tübingen

Fördergelder
Die Fördergelder wurden für folgende wesentliche investive Ordnungs- und Baumaßnahmen eingesetzt:

  • Grunderwerb für das geplante Bürgerhaus und das ortsbildprägende Bahnhofsgebäude
  • Grundstücksfreimachung und Restwertentschädigung der Grundstücke und Gebäude für das geplante Bürgerhaus und des Geländes des ehemaligen Bauhofs
  • Sanierung und Verbesserung von folgenden Straßen und Plätzen: Querungshilfe und Aufwertung Dornstadter Straße, Vorplatz Kinderhaus, Aufwertung der Straßen Lindenberg, Haitelweg und Kirchgasse
  • Neubau des Kinderhauses
  • Modernisierung des Rathauses

Durch den Einsatz von 2,7 Millionen € Fördergelder wurden während des Förderzeitraumes auch private Investitionen von rund 12 Millionen € angestoßen. Insgesamt wurden durch Neubau und Umnutzung 22 Wohneinheiten neu geschaffen und 24 Wohneinheiten durch Modernisierung dem aktuellen Stand angepasst.

Fazit
Die Sanierung war insgesamt erfolgreich, da viele Sanierungsziele erreicht werden konnten. Allerdings stehen auch noch wichtige Maßnahmen an, wie z.B. Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und der Bau eines Bürgerhauses. Diese Maßnahmen sollen in einem weiteren Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ durchgeführt werden.

Weitere Informationen und Unterlagen zum Sanierungsgebiet "Beimerstetten - Ortskern"
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der Sanierungstreuhand Ulm GmbH

Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“
Nachdem das Sanierungsgebiet „Beimerstetten – Ortskern“ durch Abrechnung und Satzungsaufhebung am 24.06.2021 zum Abschluss gebracht wurde, werden weitere wichtige Sanierungsziele künftig im neu gefassten Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ weiterverfolgt.

Stationen des Verfahrens

  • Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 24.09.2020 dem Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm und der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zu.
  • Mit Bescheid vom 09.02.2021 teilte das Regierungspräsidiums Tübingen mit, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Bahnhofstraße – Ortsmitte“ in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen in Höhe von 2.000.000,00 € und einem bewilligten Zuschuss in Höhe von 1.200.000,00 € aufgenommen wurde. Die Möglichkeit der Beantragung einer Aufstockung des Antrages in den Folgejahren ist gegeben.
  • Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in der Sitzung vom 20.05.2021.
  • Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße – Ortsmitte“.

Wichtige geplante Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“

  • Entwicklung der Ortsmitte mit dem Neubau eines Bürgerhauses
  • Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich Kirchgasse und Vordere Straße, einschließlich der Neuordnung und Herstellung öffentlicher Stellplätze
  • Aufwertung der Bahnhofstraße als zentrale Achse zwischen Bahnhof und historischem Ortskern
  • Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, mit dem Ziel, den ruhenden Verkehr neu zu ordnen
  • Förderung eines lebendigen Zentrums und Sicherung der Nahversorgung für die Zukunft
  • Umgestaltung der zentralen Kreuzungsbereiche Ulmer Straße – Bahnhofstraße – Dornstadter Straße, Breitinger Straße und Bernstadter Straße und Ortseingang Ulmer Straße zur Stärkung der Übersichtlichkeit und Verringerung der Beeinträchtigung durch den Durchgangsverkehr

Weitere Informationen und Unterlagen zum Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße – Ortsmitte“
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der Sanierungsteuhand Ulm GmbH