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Luftbild von Beimerstetten
Wegweiser Beimerstetten
Blühende Wiese mit Blick auf den Kirchturm

Wahlen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu aktuellen und früheren Wahlen.

Die Ergebnisse der Gemeinde Beimerstetten können Sie hier einsehen.

Bundestagswahl 28.09.2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Volksbegehren "Landtag verkleinern"

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ am 10. Juni 2024 zugelassen und dies im Staatsanzeiger am 12. Juli 2024 öffentlich bekannt gemacht. Vorausgegangen war ein Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit über 10.000 Unterstützungsunterschriften, der von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens am 13. Mai 2024 eingereicht wurde. Nun können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Volksbegehrens selbst entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf unterstützen wollen.

Eintragungswillige, die das Volksbegehren unterstützen möchten, können dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. 

Bei der freien Sammlung (Zeitraum 12.08.2024 - 11.02.2025) hat der Unterzeichner auf dem Eintragungsblatt für eine Unterstützungsunterschrift neben seiner eigenhändigen Unterschrift, den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben. Der Unterzeichner muss zudem durch Ankreuzen bestätigen, dass er vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit hatte, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die Person des Unterzeichners nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich sind oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind, sind ungültig.

Bei der amtlichen Sammlung (Zeitraum 11.09.2024 - 10.12.2024) ist die Gemeinde örtlich zuständig, bei der der Eintragungswillige zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass der Eintragungswillige tatsächlich auch eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die nach den Unterlagen der Gemeinde nicht eintragungsberechtigt sind, muss sie zurückweisen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommunal- und Europawahl 09.06.2024

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt.

Die Kommunalwahlen teilen sich auf in die Kreistagswahl und Gemeinderatswahl. Informationen zur Kreistagswahl erhalten Sie über das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

In Beimerstetten sind 12 Gemeinderäte zu wählen. Bei den Kommunalwahl liegt das Wahlalter bei 16 Jahren.

Wahlbenachrichtigungsbrief

Für die Kommunal- und Europawahl 2024 werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 ausgetragen.

Briefwahlunterlagen 

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung möglich, da Sie die Angaben zum Wahlbezirk und Ihre Wählernummer eingeben müssen. 

Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen besteht die Möglichkeit des Online-Antrags nur bis Donnerstag, 06. Juni 2024, 12:00 Uhr.

INFO ZUR BRIEFWAHL:
Briefwahlunterlagen können erst an Sie verschickt werden, sobald uns alle Stimmzettel der drei verschiedenen Wahlen (Gemeinderat, Kreistag, Europa) vorliegen.
Dies wird voraussichtlich ab Mitte Mai der Fall sein - wir tun unser Möglichstes um die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an Sie zu verschicken und bitten daher von Anrufen/Nachfragen abzusehen. Vielen Dank!

Briefwahlunterlagen müssen schriftlich beantragt werden. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Am einfachsten ist das Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ein Antrag kann selbstverständlich auch formlos gestellt werden.
Bitte geben Sie dann folgende Daten an:
 Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, soweit aus der Wahlbenachrichtigungskarte bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer und die Anschrift an die die Briefwahlunterlagen versandt werden sollen.

Senden Sie den Antrag bitte an:
Rathaus Beimerstetten
Wahlamt
Kirchgasse 1
89179 Beimerstetten
E-Mail schreiben

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Achtung: Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Beimerstetten eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Denken Sie daher bitte an eine rechtzeitige Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post.

Europawahl 2024

Bei der Europawahl werden dieses Jahr zum zehnten Mal die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Neu bei dieser Wahl ist, dass das Wahlalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Auf der Seite des Bundeswahlleiters finden Sie auch die notwendigen Formulare, wenn Sie:

Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Kommunal- und Europawahl in Beimerstetten.

Schöffenwahl 2023

Bewerberinnen und Bewerber für Schöffenamt gesucht

Für die Amtszeit von 2024 bis Ende 2028 werden in Beimerstetten Frauen und Männer gesucht, die am Landgericht und am Amtsgericht Ulm als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Wer sich zur Wahl stellen möchte, kann sich bis zum 26. April 2023, per Mail oder per Post bei der Gemeinde Beimerstetten bewerben.

Gesucht werden Männer und Frauen, die in Beimerstetten wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind alle, die einen deutschen Pass haben und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer das Schöffenamt ausüben möchte, sollte über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Das Amt verlangt von den "Richtern ohne Robe" in hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen. Juristische Kenntnisse sind dagegen nicht erforderlich.

Der Beimerstetter Gemeinderat schlägt anhand der eingegangenen Bewerbungen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Ulm in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen an 12 Sitzungstagen im Jahr beim Straf- oder Jugendgericht zum Einsatz kommen. Ihr Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Sie bekommen eine Entschädigung und Ersatz von Fahrtkosten und Auslagen.

Infos, FAQs und das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Bürgermeisterwahl 07.05.2023

Am Sonntag, 07. Mai 2023 findet die Bürgermeisterwahl statt, eine eventuelle Neuwahl am Sonntag, 21. Mai 2023.

Die Bürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Die Wahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen (zum Beispiel bei Krankheit oder Tod) spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Wahlberechtigt sind die Bürger der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25 Lebensjahr., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.

Öffentliche Bewerbervorstellung
Am Freitag, den 21. April 2023 findet ab 19.00 Uhr in der Lindenberghalle in Beimerstetten die öffentliche Vorstellung der Bewerber für die Bürgermeisterwahl am 07. Mai 2023 statt.
Die Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.

Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Beimerstetten.

Bundestagswahl 26.09.2021

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2021 vom 8. Dezember 2020).

Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Bundestagswahl in Beimerstetten und dem Alb-Donau-Kreis.

Landtagswahl 14.03.2021

Die Wahlperiode des am 13. März 2016 gewählten 16. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat daher Sonntag, den 14. März 2021, als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.

Ergebnis
Am Wahlabend finden Sie hier das Ergebnis der Landtagswahl in Beimerstetten.